Akte 
Sitzung 29. Oktober 1980
Entstehung
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$ §

b) - Vorlage Nr. 147 - Verkauf eines städtischen Baugrundstückes im Stadtteil

Eschelbach - Anlage Nr. 1

1. Bürgermeister Mangels bittet um Konkretisierung der Kaufpreisvorstellungen des Stadtrates.

Ratsmitglied Schwind (CDU) schlägt vor, den Kaufpreis auf 30,-- DM/qm fest­zusetzen.

Ratsmitglied Widner (SPD) und Ratsmitglied Schweizer (FWG) plädieren für einen Kaufpreis von 35,-- DM/qm.

Für den Antrag Widner/Schweizer (35,-- DM/qm) stimmen 12 Ratsmitglieder,

11 stimmen dagegen. Somit ist dieser Antrag angenommen.

2. Der Stadtrat faßt mit 23 Ja-Stimmen folgenden Beschluß:

1. Die Eheleute Franz Kirchem, Waldbachstr. 14, Montabaur-Eschelbach, erhalten von dem städtischen Grundstück in Eschelbach, Flur 13,

Nr. 1174/1 die in der Anlage gekennzeichnete noch zu vermessende Teilfläche von ca. 56 qm.

2. Das Restgrundstück mit einer Größe von ca. 600 qm wird an Herrn Wolfgang Koch, Dahlienstr. 2, 5430 Montabaur-Eschelbach, zu den für städtische Baugrundstücke allgemein üblichen Bedingungen und Auflagen verkauft.

Der Kaufpreis beträgt 35,-- DM/qm. Er ist fällig und zahlbar innerhalb eines Monats nach Abschluß des notariellen Kaufvertrages. Die entstehenden Nebenkosten tragen die Erwerber. Die durch die Teilung der Parzelle ent­stehenden Nebenkosten gehen zu Lasten der Eheleute Kirchem.

c) - Vorlage Nr. 148 - Verkauf von Grundstücken im Baugebiet "Alter Galgen"

- Anlage Nr. 2

Der Stadtrat faßt mit 23 Ja-Stimmen folgenden Beschluß:

Der Stadtrat beschließt den Verkauf der in der Anlage aufgeführten stadteigenen Grundstücke im Baugebiet "Alter Galgen".

Der Verkauf erfolgt zum Preise von jeweils 11,-- DM/qm. Der Kaufpreis ist fällig und zahlbar innerhalb eines Monats nach Abschluß des notariellen Kaufvertrages. Die Nebenkosten gehen zu Lasten der Erwerber.

Die Bebauung muß innerhalb von 3 Jahren nach Fertigstellung der Baustraße "Am alten Galgen" erfolgen. Ansonsten kann die Stadt die Rückübertragung des Kaufgrundbesitzes zum heutigen Kaufpreis verlangen.

Punkt 1/2: - Vorlage Nr. 149 - Anlage Nr. 3 Personalangelegenheit

Der Stadtrat faßt mit 23 Ja-Stimmen folgenden Beschluß:

Der Stadtrat beschließt, den geringfügig beschäftigten Mitarbeitern der Stadt Montabaur, für die kein tarifvertraglicher Anspruch auf Zahlung der Sonderzuwendung