I. Nichtöffentliche Sitzung
1. Bürgermeister Mangels gratuliert den Ratsmitgliedern Friemel, Schweizer und Rüddel zum Geburtstag.
2. Änderungen der Tagesordnung:
Bürgermeister Mangels beantragt die Erweiterung der Tagesordnung im nichtöffentlichen Teil um folgende Punkte:
a) Bekanntgabe einer Eilentscheidung (TO-P. 1/3)
b) Beratung über die Gestaltung des Geschäftshauses der Firma ALDI - jetzt Kino Schmidt - (TO-P. 1/4)
Der Stadtrat stimmt der Erweiterung der Tagesordnung um diese Punkte zu.
Der bisherige TO-P. 1/3 (Verschiedenes) wird TO-P. 1/5.
Punkt 1/1: Beratung und Beschlußfassung über Grundstücksangelegenheiten
a) - Vorlage Nr. 146 - Verkauf des bebauten Grundstückes in der Wölfchesbitz- str. Nr. 1
Der Stadtrat faßt mit 22 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme folgenden Beschluß:
Der Stadtrat beschließt, das bebaute städtische Grundstück in Montabaur, Wölfchesbitzstr. 1, an Herrn Bernd Acker, An dem Schoppen 6, 5431 Niederahr, zu folgenden Bedingungen zu verkaufen:
I. Der Kaufpreis für dieses Objekt beträgt 215 000,-- DM. Die derzeit noch bestehenden Belastungen des Grundstückes mit einem öffentlichen Baudarlehen von 7 154,39 DM und einem Kapitalmarktdarlehen von 10 639,64 DM werden vom Erwerber unter Anrechnung auf den Kaufpreis übernommen. Der Restkaufpreis ist fällig und zahlbar innerhalb von 2 Monaten nach Vertragsabschluß.
II. Der Erwerber muß sich bis zur Tilgung des öffentlichen Baudarlehens zur Erhebung der Kostenmiete nach dem Wohnungsbindungsgesetz verpflichten. Im Falle einer vorzeitigen Rückzahlung des Darlehens besteht diese Verpflichtung mindestens 8 Jahre.
III. Den derzeitigen Mietern kann nur unter Einhaltung einer Frist von einem Jahr nach der Eigentumsumschreibung im Grundbuch gekündigt werden; es sei denn, daß durch Verschulden eines Mieters das Gesetz eine fristlose Kündigung durch den Vermieter vorsieht.
IV. Die aus dem notariellen Vertrag entstehenden Nebenkosten gehen zu Lasten des Erwerbers.
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