- 8 -
II. Öffentliche Sitzung
Punkt 11/1: - Anlage Nr. 3 -
Bericht über den Stand des Projektes "Haus der Jugend"
(Antrag der SPD-Fraktion)
1. Zu diesem Punkt nimmt an der Sitzung der mit der Planung des "Hauses der Jugend" beauftragte Dipl.-Ing. Fetz, Montabaur/Berlin, an der Sitzung teil.
2. Bürgermeister Mangels berichtet über den Stand der Grundstücksverhandlungen mit der OFD. Er berichtet, die OFD habe einen Betrag von 230 000,— DM gefordert. Diesen habe die Verwaltung als zu hoch erachtet und ein Gutachten des beim Katasteramt gebildeten Gutachterausschusses gefordert. Dieses Gutachten bezifferte sich ursprünglich auf 269 000,-- DM , war also noch höher als die Forderung der OFD. Gegen das Gutachten wurde interveniert. Es wurde auf
die baulichen Mängel hingewiesen. Dipl.-Ing. Fetz habe dazu eine "Mängelliste" zusammengestellt. Zwischenzeitlich habe der Gutachterausschuß zu erkennen gegeben, daß man bereit ist, diese Mängel zu berücksichtigen. Nach dem jetzigen Stand der Verhandlungen seien die Kosten für den Grunderwerb auf ca. 240 000,— DM zu beziffern.
3. Bürgermeister Mangels weist auch darauf hin, daß die in der Verbandsgemeinderatssitzung vom 19. 6. 1980 angesprochene Frage der Einstellung eines Sozialarbeiters durch die Verbandsgemeinde nicht im Zusammenhang mit dem "Haus der Jugend" steht. Der Sozialarbeiter der Verbandsgemeinde solle für die Aufgaben der "offenen Jugendarbeit" in den Ortsgemeinden eingesetzt werden. Er erinnert an die Entscheidung des Stadtrates, einen Sozialarbeiter erst dann einzustellen, wenn die räumlichen Voraussetzungen für ein "Haus der Jugend" hergestellt sind.
4. Es wird vom Vorsitzenden klargestellt, daß der Stadtrat bisher keine definitive Entscheidung getroffen hat, das Haus der Jugend im ehemaligen Masserwirtschafts- amtsgebäude unterzubringen. Der Stadtrat habe zuvor die Kosten für das Projekt wissen wollen.
5. Dipl.-Ing. Fetz erläutert die von ihm erstellte Kostenermittlung für den Umbau des Gebäudes. Die Endsumme beläuft sich auf 238 000,-- DM. Darin sind nicht die Kosten für das Mobiliar und die Baunebenkosten (Architektenhonorar) enthalten. Hinzu kommen ebenfalls die Kosten für den Grunderwerb. Dipl.-Ing. Fetz erklärt, in den Umbaukosten von 238 000,-- DM sei ein Betrag von ca. 55 000,-- DM für werterhaltende Maßnahmen, die in keinem Zusammenhang mit der Nutzung des Gebäudes als Jugendzentrum stehen, enthalten. Es handelt sich dabei um die Kosten für die Isolierungsarbeiten im Keller.
Ebenfalls in den Umbaukosten vorgesehen sind die Beträge für feuerhemmende Maßnahmen im Gebäude. Dipl.-Ing. Fetz verweist darauf, daß das Gebäude Holzdecken und -treppen hat. Dementsprechend müssen feuerhemmende Verkleidungen angebracht werden. Auch die Anbringung einer Feuerleiter ist vorgesehen.
6. Sodann erläutert der Planer im einzelnen seine Pläne bezüglich der Raumaufteilung und der einzelnen Einrichtungen, die in dem Gebäude untergebracht werden sollen.
- 9 -

