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Punkt 1/1: Beratung und Beschlußfassung über Grundstücksangelegenhelten
' a) Verkauf von Baugrundstücken im Baugebiet "Himmelfeld I", 2. Abschnitt - Vorlage Nr. 72, Anlage Nr. 1 -
Der Stadtrat faßt mit 26 Ja-Stimmen folgenden Beschluß:
Der Stadtrat beschließt die Veräußerung der in der Anlage aufgeführten stadteigenen und hospitaleigenen Baugrundstücke im Baugebiet "Himmelfeld I",
2. Bauabschnitt.
Der Verkauf der einzelnen Grundstücke erfolgt zu den in der Anlage angegebenen Kaufpreisen. Sämtliche Nebenkosten gehen zu Lasten der Erwerber. Im übrigen werden die Grundstücke zu den für städt. Baugrundstücke üblichen Bedingungen (Bebauungsverpflichtung, Rückübertragungsrecht, Nachentschädigung usw.) verkauft.
b) Beratung und Beschlußfassung über den Entwurf des Vertrages zwischen der Stadt, der Verbandsgemeinde Montabaur und dem DRK zur Regelung der Eigentumsverhältnisse an einem bebauten bzw. noch zu bebauenden Grundstück auf der Eichwiese - Vorlage Nr. 73, Anlage Nr. 2 -
Der Stadtrat faßt mit 27 Ja-Stimmen und 1 Stimmenthaltung folgenden Beschluß:
Der Stadtrat stimmt dem Vertragsentwurf in der vorliegenden Fassung zu.
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Punkt 1/2: Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen
a) Ratsmitglied Schweizer (FWG) fragt an, ob es stimmt, daß zwei Sozialhilfeempfänger aus Nentershausen in Montabaur als Obdachlose eingewiesen wurden und ob beabsichtigt set ^diese in der Baracke in Eigendorf auf Dauer unterzubringen.
Bürgermeister Mangels berichtet, zwei Sozialhilfeempfänger aus Nentershausen hätten durch polizeiliche Verfügung in eine leerstehende Wohnung in Montabaur eingewiesen werden müssen, weil ihre Behausung in Nentershausen abgebrannt sei. Die Einweisung in Montabaur sei deshalb notwendig gewesen, weil keine andere Wohnung zur Verfügung gestanden habe. Zuständig sei die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur als Ortspolizeibehörde gewesen. Ob eine Unterbringung in Eigendorf beabsichtigt und überhaupt möglich sei, wisse er nicht.
b) Ratsmitglied Thome (SPD) verweist auf die Diskrepanz zwischen dem Beschluß des Stadtrates vom 27. 9. 1979 und der Entscheidung des Haupt- und Finanzausschusses vom 11.2.1980 über die Frage, ob^der Nachlaß von 30 v. H. an den Erwerber weitergegeben werden soll.
Bürgermeister Mangels verweist auf die zuletzt getroffene Entscheidung des Haupt- und Finanzausschusses.
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