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407, 408, 409 und 410 wird in den Straßenkörper (Stichstr. D und Planstr. A) verlegt. Damit wird eine Einschränkung der Bebauung des in der Umlegung zu bildenden Baugrundstückes vermieden. Die Kosten für die Verlegung werden ebenfalls im Rahmen des Umlegungsverfahrens verrechnet.
Ratsmitglied Manns (CDU) hat wegen Vorliegen von Sonderinteresse gern. § 22 GemO an der Beratung und Beschlußfassung nicht mitgewirkt.
Punkt 11/7: - Vorlage Nr. 68 -
Beschlußfassung über den Bebauungsplan "Hemchen" als Satzung gern. § 10 BBauG
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380
HII
Der Stadtrat faßt mit 26 Ja-Stimmen folgenden Beschluß:
Der Bebauungsplan "Hemchen" wird hiermit gern. § 10 BBauG als Satzung beschlossen.
Ratsmitglied Manns (CDU) hat wegen Vorliegen von Sonderinteresse gern. § 22 GemO an der Beratung und Beschlußfassung nicht mitgewirkt.
Punkt 11/8: - Vorlage Nr. 69 -
311
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Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungsplanes "Hirtengarten" im Stadtteil Horressen - Anpassung an die Landesbauordnung bezüglich der Errichtung von Garagen -
Der Stadtrat faßt mit 26 Ja-Stimmen folgenden Beschluß:
Ziffer 8 der Textfestsetzung zu dem Bebauungsplan "Hirtengarten" wird wie folgt geändert:
1. Abs. 1 bleibt unverändert bestehen
2. Abs. 3 wird ersatzlos gestrichen
3. Für die Errichtung von Garagen gelten die jeweils gültigen Bestimmungen der Landesbauordnung.
Ratsmitglied Manns (CDU) hat wegen Vorliegen von Sonderinteresse gern. § 22 GemO an der Beratung und Beschlußfassung nicht mitgewirkt.
Punkt 11/9: - Vorlage Nr. 70 -
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80
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Beratung und Beschlußfassung über die Einleitung des Umlegungsverfahrens für das Baugebiet "In den Fichten - Auf der Trift" im Stadtteil Eigendorf
Der Stadtrat faßt mit 27 Ja-Stimmen folgenden Beschluß:
Für das Baugebiet "In den Fichten - Auf der Trift" wird gern. § 46 (1) BBauG das Umlegungsverfahren eingeleitet.
Der Umlegungsausschuß der Stadt wird mit der Durchführung der Umlegung beauftragt.
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