Der Bürgermeister
Anlage Nr. 3 zur Niederschrift
3430 Montabaur, den 11. Mai 1979 Nichtöffentliche Sitzung
V o r 1 a_g e
für die Sitzung des Stadtrates am 13 . Mai 1979) Vorlage Nr. 620 Betreff:
Tausch von Grundstücken im Stadtteil Eigendorf
Sachbearbeitende Abteilung:
Finanzabteilung
Berichterstatter:
Amtsrat Merz
Antrag:
Der Stadtrat wolle beschließen:
Der Stadtrat beschließt den Ankauf des bebauten Grundstückes Flur 6 Nr. 110 in der Gemarkung Eigendorf von Frau Rosemarie Freitag, Köppelstraße 16, Eigendorf. Der Kaufpreis für das 342 qm große Grundstück beträgt 83.000,— DM.
Im Tauschwege erhalten die Eheleute Freitag das städtische Baugrundstück Nr. 148 in der Flur 13 im Baugebiet "Hirtengarten" zum Umlegungspreis von 33)— DM/qm, das sind für 396) qm =
20.860,— DM.
Die nach gegenseitiger Aufrechnung verbleibende Forderung von Frau Freitag in Höhe von 62.140,— DM ist nach Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung der Eigentumsumschreibung im Grundbuch fällig und zahlbar.
Die Nebenkosten mit Ausnahme einer evtl. Grunderwerbsteuer für das städt. Tauschgrundstück übernimmt die Stadt Montabaur.
Begründung:
Das Freitag'sehe Grundstück wird zum Ausbau der Köppelstraße dringend benötigt.
Da die Familie Freitag das Haus selbst nutzt, braucht sie die Möglichkeit zur Ansiedlung an anderer Stelle.
Dieses Problem läßt sich nur durch Bereitstellung eines städt. Baugrundstückes, auf dem die Familie Freitag ein Ersatzwohnhaus bauen kann, lösen.
Die Entscheidung kann nicht länger aufgeschoben werden, weil es der Familie Freitag nicht mehr länger zumutbar ist,
a) den Verfall des eigenen Hauses, das dringend renovierungsbedürftig ist, tatenlos mitanzusehen und
b) die Planung für einen Neubau angesichts der Baupreisentwicklung
länger hinauszuschieben.
(Mangels)
Bürgermeister

