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fall handelt, der noch abzuwickeln ist, ist die Genehmigung der Stadt erfor-
derlich. Wegen des geplanten Abrisses nach Erwerb des Grundstückes lehnt der ^
Stadtrat einhellig die von dem Eigentümer geplante Maßnahme ab.
5430 Montabaur, 18. April 1979
Schriftführer
fürmen TO-P. II/3c)
2. für die übrige Sitzung
/
Ratsmitglied Dr. Hütte
lg vom 1979 '. VII
Vorsitzender
Ratsmitglied Stühn:

