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Kevag, Koblenz
Die vorgebrachten Bedenken vom 5.1.79 stützen sich auf die in den Jahren 1971/1972 von der ehern, selbständigen Gemeinde Horressen geforderten Erdverkabelung.
Diese Forderung resultierte einmal aus der ursprünglichen Größe des Planbereiches (18,86 ha) und der erheblichen Beeinträchtigung der ausgewiesenen Baugrundstücke durch die Freileitung.. Diese Grundstücke wurden durch die Einhaltung des Schutzstreifens (7,50 m beiderseits der Leitungsachse) in ihrer Bebaubarkeit erheblich eingeschränkt.
Nachdem in der Zwischenzeit der Planbereich in seiner Größe erheblich verringert wurde (ca. 12,0 ha), sieht die Kevag keinen Grund für eine Erdverkabelung, da die bestehende Freileitung zum größten Teil über die von der Bebauung freizuhaltenden Grünzonen verläuft.
Nach einer nochmaligen Rücksprache in unserem Hause ist die Kevag bereit, den Schutzstreifen im Bereich der Baugrundstücke von 7,50 m auf 5,00 m zu verringern. Des weiteren ist die Kevag damit einverstanden, den Fußweg "Q" unter die Leitung zu verlegen. Damit wird eine erhebliche Verbesserung bei der Grundstücksaufteilung erreicht.
Die Kosten für die Versetzung des Mastes aus der projektierten Wchnstraße"A" werden im Rahmen der Umlegung von der Stadt getragen.
Katasteramt
Die Anregungen werden berücksichtigt. Korrekturen hinsichtlich des Planinhaltes werden vorgenommen. Die Grünzone wird als "private Grünfläche" ausgewiesen. Die Planstraße "F" wird um ca. 3 - 4 m nach Nordosten verschoben, um dadurch die Bebaubarkeit im Bereich der Flurstücke 1820 und 1821 zu verbessern. Die Entstehung von Restflächen, die weder baulich noch landwirtschaftlich zu nutzen sind, soll vermieden werden.
Eine Verlegung der Planstraße "A" im Einmündungsbereich von Planstraße "D" wird befürwortet, um damit die Bauplatztiefen beiderseits des Bogens zu vergrößern.
Im Bereich der Flurstücke 478 - 493 wird ebenfalls eine Ausweitung der Bauplatztiefen zur Vermeidung von Restflächen vorgenommen. Die Teilflächen der Grundstücke Nr. 453, 454 und 455 werden von der Bebauung ausgenommen.
Der Fußweg "Q" bleibt bestehen, wird jedoch unter die Freileitung der Kevag verbgt.
Kreisverwaltung
Die vorgebrachten Bedenken und Anregungen werden, soweit sie aus wirtschaftlichen und städtebaulichen Gründen erforderlich sind, berücksichtigt.
und städtebaulichen Gründen erforderlich sind, berücksichtigt.
Im übrigen wird die Verwaltung beauftragt, weitergehende Ausführungen mit Kreisverwaltung zu klären.
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Die Ratsmitglieder Hans-Josef Manns und Vinzenz Schmidt (beide CDU) haben wegen Vorliegen von Sonderinteresse gern. § 22 GemO an der Beratung und Beschlußfassung nicht mitgewirkt.
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tg vom N 1979 VII

