/
I. Öffentliche Sitzung
Punkt 1/1: - Vorlage Nr. 580 -
Beratung und Beschlußfassung über die Festsetzung des Flächenbeitrages im Umlegungsgebiet "Bornrainsfeld" (Teilbereich) im Stadtteil Ettersdorf gern. § 58 Abs. 1 BBauG
Der Stadtrat faßt mit 20 Ja-Stimmen folgenden Beschluß:
Für das Umlegungsgebiet (Teilbereich) "Bornrainsfeld" im Stadtteil Ettersdorf wird gern. § 58 Abs. 1 BBauG ein Flächenbeitrag von 30 v. H. festgesetzt.
Punkt 1/2: - Vorlage Nr. 581 -
Beratung und Beschlußfassung über die Bedenken und Anregungen zum Bebauungsplan "Hemchen" im Stadtteil Horressen im Rahmen des Anhörverfahrens der Träger öffentlicher Belange gern. § " Ahe R RR3„E
des Anhörverfah Abs. 5 BBauG
Der Stadtrat faßt mit 18 Ja-Stimmen folgenden Beschluß:
Die vorgebrachten Bedenken und Anregungen werden zur Kenntnis genommen und folgende Beschlüsse gefaßt:
Wasserwirtschaftsamt
Die Bedenken hinsichtlich der Überlastung der zentralen Kläranlage werden durch Sanierungsmaßnahmen ausgeräumt. Mit der Genehmigung des Generalabwasserbeseitigungs- planes ist in Kürze zu rechnen. Nach Vorlage dieses Planes werden entsprechende Maßnahmen zur Kapazitätserhöhung der Kläranlage durchgeführt.
B
Kulturamt Westerburg
Die Bedenken hinsichtlich der Ausweisung von Bauflächen nördlich der Straße werden zurückgewiesen. Die Flächenausweisung stimmt exakt mit dem Flächennutzungsplanentwurf der Verbandsgemeinde Montabaur überein. Außerdem ist die beiderseitige Bebauung einer Erschließungsstraße - in diesem Falle Planstraße aus wirtschaftlichen und erschließungsrechtlichen Gründen geboten.
B -
Landesamt für Denkmalpflege
Die Anregung, ausschließlich schräge Dachflächen zuzulassen, wird nicht berücksichtigt. Es ist eindeutiger Planungswille der Stadt, Flachdächer zuzulassen.
Straßenbauamt Diez
Die Anregungen werden berücksichtigt. Der Feldweg, Parz. Nr. 2232 wird in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes aufgenommen und durch geeignete Maßnahmen
zur L 312 geschlossen.
Die im Plan dargestellte Wohnstraße "H" (Querverbindung des Feldweges zur Wohnstraße "C") wird in einer einheitlichen Breite bis an den Feldweg verlängert und von der Ausführung eines Wendehammers abgesehen. Die Sichtdreiecke werden von nichtbehinderndem Aufwuchs über 80 cm freigehalten. Die Baugrundstücke entlang der L 312 werden lückenlos eingefriedigt.
W8
tg vom ^ 1979 VII
fi':'
* 4 -
- 6 -

