Akte 
Sitzung 21. Februar 1979
Entstehung
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2. Die Maßnahme soll zu Beginn eines jeden Jahres bei der Verbands­gemeindeverwaltung Montabaur angezeigt werden. Der Zuschußantrag ist spätestens zwei Wochen vor Durchführung der Maßnahme in schriftlicher Form über die Verbandsgemeindeverwaltung an die Stadt zu richten.

Der Antrag muß enthalten:

a) Voraussichtliche Gesamtzahl der Teilnehmer mit Geburtsdatum und Wohnort

b) Anzahl der Leitungskräfte mit Altersangabe und Wohnort.

§ 4

Auszahlung der Zuschüsse

1. Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt grundsätzlich nach Durch­führung der Maßnahme. ^

2. Der verantwortliche Fahrtleiter hat unmittelbar nach Durchführung der Maßnahme eine namentliche Aufstellung der Fahrtteilnehmer und Leitungskräfte mit Geburtsdatum und Wohnort bei der Verbandsgemeinde­verwaltung Montabaur einzureichen.

3. Die Fahrtteilnehmer und Leitungskräfte bestätigen ihre Teilnahme durch ihre eigenhändige Unterschrift.

4. Nach Prüfung der Antragsunterlagen erfolgt die Auszahlung des Zu­schusses durch die Verbandsgemeindekasse an den Fahrtleiter.

§ 5

Inkrafttreten

Diese Richtlinien wurden in der vorliegenden Form in der Sitzung

des __

Sie treten mit Wirkung vom

_ beschlossen.

in Kraft.