Akte 
Sitzung 21. Februar 1979
Entstehung
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c) Verkauf einer Teilwegeparzelle auf der Alberthöhe - Vorlage Nr. 575 -

Der Stadtrat faßt mit 17 Ja-Stimmen folgenden Beschluß:

Der Stadtrat ist mit der Veräußerung der Fußwegeparzelle Nr. 229 in der Flur 51 der Gemarkung Montabaur insoweit einverstanden, als sie eine gemeinsame Grenze mit dem Baugrundstück Nr. 252 der Eheleute Helmut und Eismarie Ketzer, Montabaur, hat.

Der Kaufpreis beträgt 20,-- DM/qm; das sind für ca. 100 qm = 2 000,-- DM. Die Nebenkosten einschließlich der Vermessungskosten tragen die Käufer. Die in der Wegeparzelle liegende Kanal leitung def Verbandsgemeinde Montabaur und die Versorgungsleitung der KEVAG sind durch Eintragung einer Dienstbarkeit zu sichern. Die Wegeparzelle darf nicht überbaut werden.

Ratsmitglied König (CDU) hat wegen Vorliegen von Sonderinteresse gern. § 22 GemO an der Beratung und Beschlußfassung nicht mitgewirkt.

d) Ankauf eines Grundstückes im Baugebiet "Horresser Berg" und Verkauf von

landwirtschaftlichen Nutzflächen in der Gemarkung Horressen - Vorlage Nr. 576

Bürgermeister Mangels eröffnet die Beratung mit einer Information über ein Gespräch mit Herrn Landwirt Decker, Montabaur, Biergasse. Inhalt und Ergebnis dieses Gespräches, das sich mit der Aussiedlung des Betriebes Decker aus dem Stadtkern befaßte, sind aus dem als Anlage Nr. 9 beigefügten Aktenvermerk zu entnehmen.

Diese mittlerweile geänderte Ausgangsituation erfordert eine Neuformulierung der Vorlage Nr. 576.

Der Stadtrat faßt mit 18 Ja-Stimmen folgenden Beschluß:

Der Rat beauftragt nach der Information über das Gespräch mit dem Landwirt Decker die Verwaltung, den Grundstücksbereich zwischen Schießgelände und Stadtteil Horressen für eine Aussiedlung des Landwirts Decker vorrangig anzubieten. Mit dieser Zielvorgabe sind die Verhandlungen mit Herrn Decker weiterzuführen und konkrete Ergebnisse zur Entscheidung durch den Stadtrat vorzubereiten.

Um unter diesen Gesichtspunkten keine Vorentscheidungen zu Lasten einer Aussied­lung Decker treffen zu müssen, wird im gegenwärtigen Zeitpunkt einer Veräußerung von Grundstücksteilen in der Flur 5 der Gemarkung Horressen (Flurstücke Nr. 529/2, 530/2 sowie 531/2) nicht zugestimmt.

Unter der Voraussetzung der Verkaufsbereitschaft des Herrn Reinhard Schmidt, Westerwaldstraße, Montabaur-Horressen, für sein Grundstück im Bereich des Bau­gebietes "Horresser Berg" ist der Ankauf dieses Grundstückes in der Flur 14 der Gemarkung Horressen,Flurstück Nr. 48/2163,mit einer Größe von 706 qm zum Preis von 20,-- DM/qm vorzunehmen.

e) Tausch von Grundstücken auf der Eichwiese - Vorlage Nr. 577 - Anlage Nr. 10

Der Stadtrat faßt mit 18 Ja-Stimmen folgenden Beschluß:

Der Stadtrat erklärt sein Einverständnis mit folgendem Grundstückstausch­geschäft:

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