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Überdies sei^f in der Sitzung von OAR Kaltenhäuser erklärt worden, daß die Höhe des Türmchens nicht überschritten werde.
Wie Herr Kaltenhäuser auf Anfrage bestätigte, wurde zwar in der Sitzung u.a. darüber gesprochen, daß die jetzige Höhe des Bauwerkes nicht überschritten werde. Dies sei aber keine verbindliche und exakte Aussage gewesen. Die Höhe des bestehenden Gebäudes sei nicht genau bekannt. Der Wert von 14,65 m sei aus dem Bauantrag entnommen.
Der Beschluß des Stadtrates bezog sich auf die Vorlage Nr. 563, deren Wortlaut die Niederschrift wiedergibt. Eine nachträgliche Änderung dieses Beschlußtextes, die den Inhalt verändert, ist wohl nicht möglich.
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