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Unter Hinweis auf die Bestimmungen des Bundesbaugesetzes vom 18.8.1976 und §§ 7 und 8 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeiträge) in der ehemaligen Gemeinde Horressen vom 26.9.1978 stellt der Stadtrat die Fertigstellung der nachstehend aufgeführten Teil-Erschließungsanlagen fest und beschließt, den Aufwand der Herstellung dieser Teil-Einrichtung als Teil-Erschließungsbeiträge zu erheben - Kostenspaltung -.
Bezeichnung
verlaufend von bis
hergestellte Teil- Einrichtung
Friedhofsweg
Einmündung "Auf der
Heide" bis einschl. Wendehammer
Fahrbahn, Straßenentwässerung
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"Auf der Heide"
Einmündung Waldstr. bis Einmündung Niederelberter Str.
Fahrbahn, Straßenentwässerung
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"Hirtengarten"
Einmündung Waldstr. b. Einmündung Niederelberter Str. einschl. Stichstraße
Straßenentwässerung
Als Zeitpunkt der Fertigstellung gilt für den Friedhofsweg und die Straße "Auf der Heide" der 20. August 1978.
Als Zeitpunkt der Fertigstellung gilt für die Straße "Hirtengarten" der 1. Mai 1977.
Ratsmitglied Manns hat wegen Vorliegen von Sonderinteresse gern. § 22 GemO an der Beratung und Beschlußfassung nicht teilgenommen.
Punkt 1/13: - Vorlage Nr. 536 -
Beratung und Beschlußfassung über überplanmäßige Haushaltsausgaben
Der Stadtrat faßt mit 19 Ja-Stimmen folgenden Beschluß:
Der Stadtrat stimmt der Leistung der erheblichen überplanmäßigen Ausgabefür das Haushaltsjahr 1978 bei der Haushaltsstelle 63051.950 (Ausbau eines Fußweges auf der Alberthöhe - I. Bauabschnitt - Haushaltsansatz: 35 000,-- DM) in Höhe von 5 000,-- DM zu.
Die Deckung erfolgt durch Einsparungen beim Ausbau des Herrenhahnweges im Stadtteil Horressen (HHSt. 63030.9551).
Punkt 1/14: Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen
a) Informationen von Bürgermeister Mangels
1. Es wird mitgeteilt, daß dem Deutschen Roten Kreuz - Kreisverband Westerwald - das Behindertentaxi übergeben wurde. Die Westerwälder Zeitung hatte die Initiative ergriffen. Die Finanzierung des Taxis erfolgte durch Spenden.
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