Akte 
Sitzung 19. Oktober 1978
Entstehung
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I. öffentliche Sitzung

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Punkt 1/1: Verpflichtung eines nachgerückten Ratsmitgliedes

Bürgermeister Mangels verpflichtet das nachgerückte Ratsmitglied Willi Disper durch Handschlag auf gewissenhafte Erfüllung seiner Pflichten, die sich aus dem Amt des Ratsmitgliedes ergeben. Er weist insbesondere auf die Pflicht zur Ver­schwiegenheit und zur uneigennützigen Ausübung des Amtes hin. Disper rückt als Nachfolger für Pütz nach, der sein Ratsmandat niedergelegt hat.

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Punkt 1/2: Sachstandsbericht über den Bau des Soldatenheimes (Bericht des Geschäftsführers der KAS)

Bürgermeister Mangels begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt den KAS-Geschäftsführer Böllinger und den planenden Architekten Seuring.

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KAS-Geschäftsführer Böllinger bringt den Ratsmitgliedern die Tatsache in Erinnerung, daß die für das Soldatenheim in Montabaur gewählte Lösung (Kombination von Soldaten­heim und Stadthalle) ein Novum in der Bundesrepublik Deutschland ist. Entsprechend langwierig und schwierig seien die Verhandlungen mit dem Verteidigungsministerium gewesen. Aber auch nach der grundsätzlichen Zustimmung zu dieser Konzeption seien die Schwierigkeiten erheblich gewesen, weil wegen der Verwaltungsstruktur der Bundes­verwaltung etwa der Darlehensantrag verschiedenen Stellen zur Entscheidung vorgelegt werden mußte. Alle diese Stellen hätten den Darlehensantrag und die Plankonzeption geprüft und dabei eigene Vorstellungen entwickelt. Als dann diese Schwierigkeiten ausgeräumt worden seien und die Darlehensbewilligung am 10. 7. 1978 ausgesprochen worden sei, habe die KAS den Bewilligungsbescheid in drei Punkten nicht akzeptieren können. Diese Frage habe zwar die Stadt Montabaur nicht berührt, aber doch die Finan­zierung erneut in Frage gestellt (340 000,-- DM). Böllinger erklärt, sein Einspruch sei am 18. 10. 1978 positiv beschieden worden, so daß dem Bau des Soldatenheimes jetzt nichts mehr entgegenstehe, wenn nicht noch unerwartete Probleme auftreten.

Obwohl die endgültige Finanzierung des Soldatenheimes nach der Darlehensbewilligung ,

am 10. 7. 1978 nicht gesichert gewesen sei, habe man dem planenden Architekten Seuring ?

"grünes Licht" signalisiert, ihn also beauftragt, mit den Planungsarbeiten zu be- ginnen, um möglichst frühzeitig mit dem Bau des Soldatenheimes beginnen zu können. y

Allerdings seien diese Planungsarbeiten immer vor dem Hintergrund auszuführen gewesen, daß noch Ungewißheit bestehe. ;

Der planende Architekt Seuring erklärt, nachdem die KAS ihm grünes Licht für den Beginn der Planungsarbeiten gegeben habe, sei er daran gegangen, die Pläne "1 : 100" zu erstellen. Für den weiteren Zeitablauf ist folgendes vorgesehen:

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1. Die Arbeiten zum notwendigen Bau einer Stützmauer im unteren Bereich des Soldatenheimes sollen in 14 Tagen ausgeschrieben werden, so daß noch in diesem Jahr mit den Arbeiten begonnen werden kann.

2. Nach Fertigstellung der Pläne 1 : 100 kann die Ausschreibung erfolgen. Die Ausschreibung für das gesamte Projekt solle bis spätestens 15. 1. 1979 erfolgt sein. Mit den Baumaßnahmen soll dann begonnen werden, wenn es die Witterung zu­läßt, spätestens im- Moi* 1979.

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