Akte 
Sitzung 27. September 1978
Entstehung
Einzelbild herunterladen

Anlage 1 zur Niederschrift

Satzung

der Stadt Montabaur

über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschließungsanlagen (Ausbaubeiträgen)

vom

!<i vom 1979 VII

'u

'!

t

Der Stadtrat hat auf Grund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14. Dezember 1973 (GVB1. S. 419, BS 2020-1), zuletzt geändert durch Landesgesetz vom 26. Juli 1977 (GVB1. S.2ßl) sowie des § 1 Abs. 1 und der §§ 2 und 8 des Kommun.alabgabenge- setzes für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 2. September 1977 (GVB1. S. 306, BS 610-10) die folgende Satzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur vom hiermit bekannt ge­

macht wirds

§ 1

Erhebung des Ausbaubeitrages

(l) Zur Deckung ihres anderweitig nicht gedeckten Aufwandes für den Ausbau der in § 127 Abs. 2 des Bundesbaugesetzes (BBauG) bezeichneten Erschließungsanlagen erhebt die Stadt von den Grundstückseigentümern und Erbbauberechtigten, denen diese Einrichtungen besondere Vorteile bringen, Ausbaubeiträge nach den folgenden Vorschriften.

g vom <1 1979 . VII

(2) Zum Ausbau im Sinne dieser Satzung gehören alle Maßnahmen, die der Erneuerung, der Erweiterung und der Verbesserung von Erschließungsanlagen dienen (Ausbaumaßnahmen).

] vom 1978 , VII

Es sind zu verstehen unter 1. "Erneuerung"

"1

die Wiederherstellung einer vorhandenen, ganz oder teilwea.se unbrauchbaren, abgenutzten oder schadhaften Anlage in einen dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügenden Zustand.

Maßnahme