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1979
VII
b) Beratung und Beschlußfassung über den Antrag der Kath. Kirchengemeinde auf Bezuschussung der Sommerfreizeit - Anlage Nr. 5 -
Der Stadtrat faßt mit 21 Ja-Stimmen folgenden Beschluß:
Der Stadtrat beschließt, aufgrund des als Anlage Nr. 5 beigefügten Antrages des katholischen Pfarramtes Montabaur, einen Zuschuß in Höhe von 2 000,-- DM zu den Sommerspielen 1978 zu gewähren. Die Mittel sind im Haushaltsplan veranschlagt.
Punkt 11/3: Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen
a) Bürgermeister Mangels informiert die Ratsmitglieder über einen Antrag, im Bereich des Biebrichsbaches ein "Anglerparadies" auf einem Grundstück des Hospitalfonds zu errichten. Es sollen dort Blockhütten gebaut werden, die an Clubmitglieder verkauft werden. Der Antragsteller fragt an, ob er das Grundstück des Hospital- fonds kostenlos oder zumindest preisgünstig von der Stadt erwerben kann.
Unabhängig von den Zweifeln, die bezüglich der Durchführbarkeit der Maßnahme bestehen, ist der Stadtrat übereinstimmend der Auffassung, daß sich ein Vorhaben in der geschilderten Art in diesem Bereich nicht mit den Vorstellungen der Stadt Montabaur deckt. U. a. würde das Ziel, daß langfristig die Stadt Montabaur und der Stadtteil Horressen aufeinander Zuwachsen sollen, beeinträchtigt. Es ist im Stadtrat übereinstimmende Meinung, daß dem Antragsteller eine ablehnende Nachricht zu- gelei-tet werden soll.
b) Ratsmitglied Dr. Hütte (CDU) erinnert an den baurechtswidrigen Zustand des Daches auf dem Anwesen Parbel in der Elisabethenstraße. Amtsrat Kaltenhäuser berichtet, eine Abrißverfügung sei ergangen.
In diesem Zusammenhang teilt Amtsrat Merz mit, daß die Eheleute Parbel bereit sind, das Grundstück zu einem Kaufpreis von 55 000,-- DM zu veräußern. Die Kaufpreisvorstellungen beruhen auf einer Schätzung von Ing. Schäfer und weichen von dem vom Gutachterausschuß der Stadt Montabaur ermittelten Schätzwert ab.
Aufgrund dieser Information faßt der Stadtrat einstimmig folgenden Beschluß:
Der Punkt "Ankauf des Grundstückes Parbel zusätzlich auf die Tagesordnung genommen.
in der Elisabethenstraße" wird
2. Der Stadtrat erklärt sich mit dem Erwerb des Grundstückes Parbel in der Elisabethenstraße zu einem Kaufpreis von 55 000,— DM einverstanden. Die überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 5 000,-- DM werden genehmigt. Die Verwaltung wird beauftragt, den notariellen Kaufvertrag abzuschließen.
In diesem Zusammenhang wird darauf Straße das Haus "Foto-Meister" ein Frau Link aus Koblenz. Es wird in Bebauungsplan aufzustellen, um so zu kommen. Dies hätte allerdings u ein Bebauungsplan aufgestellt wird kaufen. Ratsmitglied König bietet da er die Eigentümerin persönlich
hingewiesen, daß im Bereich der Elisabethen- Störungsfaktor ist. Das Haus gehört einer Erwägung gezogen, für den dortigen Bereich einen zu geordneten städtebaulichen Verhältnissen . U. Entschädigungsansprüche zur Folge. Bevor , soll versucht werden, das Grundstück anzu- in diesem Zusammenhang seine Unterstützung an, kennt.
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