II. Nichtöffentliche Sitzung
Punkt 11/1: Beratung und Beschlußfassung über Grundstücksangelegenheiten
a) Ankauf von Straßengelände von den Eheleuten Walter Parbel im /
Altstadtsanierungsgebiet - Vorlage Nr. 506 -_
Der Stadtrat faßt mit 21 Ja-Stimmen folgenden Beschluß:
Der Stadtrat stimmt dem Ankauf einer im Eigentum der Eheleute Walter Parbel befindlichen noch aus dem Grundstück Nr. 83/3207 in der Flur 17 der Gemarkung Montabaur herauszumessenden Teilfläche von rd. 100 qm durch den Sanierungsträger der Stadt j Montabaur - die GfL Bad Homburg - zu.
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Der Kaufpreis beträgt 105,-- DM/qm, mithin für voraussichtlich 100 qm = 10 500,-- DM. Die Veräußerer erhalten darüber hinaus eine Aufwuchsentschädigung von 2 500,-- DM. ;.
Die abgebrochene Grenzmauer ist aus Sanierungsmitteln an der neuen Grundstücks- '
grenze wieder herzustellen.
19 vom 1979 '. VII
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p vom ! q 1979 <
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Der Kaufpreis und die Aufwuchsentschädigung sind sofort fällig und zahlbar. Die Nebenkosten gehen zu Lasten des Erwerbers.
b) An- und Verkauf von Straßen- und Wegeflächen im Bereich des Gäulsbaches - Vorlagen Nr. 507a + b -
aa) Vorlage Nr. 507a
Der Stadtrat faßt mit 21 Ja-Stimmen folgenden Beschluß:
Der Stadtrat genehmigt den Verkauf des Flurstückes Nr. 154/4 in der Flur 51 der Gemarkung Montabaur mit einer Größe von 6 qm an di& Eheleute Heinz und Hildegard Bernardi, Am Gäulsbach, Montabaur, zum Preise von 30,-- DM/qm.
Der Kaufpreis von 180,-- DM ist innerhalb eines Monats fällig und zahlbar.
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1978 S
bb) Vorlage Nr. 507b
Der Stadtrat faßt mit 21 Ja-Stimmen folgenden Beschluß:
Der Stadtrat beschließt den Ankauf der Flurstücke Nr. 153/1, 153/2 und 153/3 in der Flur 51 der Gemarkung Montabaur mit einer Größe von 23 qm von Frau Elisabeth Scheulen geb. Lenz, Kaarster Straße 49, 4040 Neuß. Im Wege des Naturaltausches veräußert die Stadt Montabaur die Grundstücke Nr. 150/1,
154/2 und 154/3 in der gleichen Flur gelegen und insgesamt 19 qm groß an Frau Scheulen. Die Flächendifferenz ist auf einer Preisgrundlage von 40,-- DM/qm, mithin für 4 qm = 160,-- DM auszugleichen. Die Herauszahlung an Frau Scheulen ist innerhalb eines Monats nach Abschluß des notariellen Kaufvertrages fällig und zahlbar. Die Nebenkosten trägt die Stadt Montabaur.
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3 vom 1978 . VII
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