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2. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung "Im Himmelfeld II".
Gern. § 40 (l) GO (Sonderinteresse) hat das Ratsmitglied Roßbach an Beratung und Abstimmung über diesen Tagesordnungspunkt nicht teilgenommen.
Punkt l/4, Vorlage Nr. 87
Beschlußfassung über die Fertigstellung von Straßen Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Unter Hinweis auf die Bestimmungen des Bundesbaugesetzes vom 23. 6. 1960 (BGBl. I S. 341) und § 6 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeiträgen) in der Stadt Montabaur vom 30. 11. 1961 stellt der Stadtrat die Fertigstellung der nachstehend aufgeführten Teil-Erschließungsanlagen fest und beschließt, den Aufwand der Herstellung dieser Teileinrichtungen als Teil-Erschließungsbeiträge zu erheben (Kostenspaltung).
Bezeichnung
verlaufend von bis
her gestellte Teileinrichtung
Albertstraße Jahnstraße bis Promenadenweg Bürgersteige, Parkstreifen,
Beleuchtung
Als Zeitpunkt der Fertigstellung der Erschließungsanlagen wieder 1. Dezember 1972 festgesetzt.
Gleichzeitig werden gemäß § 36 Abs. 1 und 2 des Landesstraßengesetzes für Rheinland- Pfalz - LStrG - vom 15. 2. 1963 (GVB1. S. 57) die genannten Verkehrsflächen als Gemeindestraßen (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 a LStrG) dem öffentlichen Verkehr gewidmet.
Als Zeitpunkt der Widmung gilt der 1. Dezember 1972.
Punkt 1/5, ohne Vorlage
Planung für das Naherholungszentrum "Schneidmühl"
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Die Verwaltung wird beauftragt, vorbereitende Verhandlungen zu führen, um in einer der nächsten Stadtratsitzungen Aussagen machen zu können über Planungsarchitekten (Gartenarchitekten), die sich einer solchen Aufgabe unterziehen wollen, wobei klare Aussagen zu machen sind über Umfang der Planung, Größenordnung des Planungsgebietes und desweiteren über die Kosten, die durch eine solche Planung entstehen.

