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Punkt 11/3, ohne Vorlage
Beratung über die Änderung des Bebauungsplanes "Alberthöhe"
Es dreht sich im vorliegenden Fall um die geplante Bebauung des alten Grundstückes Nuss an der Freiherr-vom-Stein-Straße durch ein Wohnungsbauunternehmen.
Im Bebauungsplan ist eine 2-geschossige Bauweise vorgesehen. Der Stadtrat hat jedoch aufgrund einer früheren Anfrage seine Zustimmung zu einer 3-geschossigen Bauweise gegeben. Da nun mittlerweile jedoch die Bebauung ansteht, haben die anliegenden Grundstückseigentümer gegen eine 3-geschossige Bauweise Einspruch erhoben. Nach Rücksprache mit dem Wohnungsbauuntern ehmen hat sich herausgestellt, daß der Bauherr mit einer 2-geschossigen Bauweise einverstanden ist und das geplante dritte Geschoß streichen wird.
Punkt 11/4, Vorlage Nr. 82
Herausnahme von Grundstücksteilen aus dem Umlegungsverfahren "Große Alberthöhe III"
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat beschließt, daß die Grundstücke Gemarkung Montabaur, Flur 27, Flurstücke 4060/2, 5874/4 und 5876/ 4 gemäß § 52 Abs. 2 BBauG aus dem Umlegungsverfahren "Große Alberthöhe III" herausgenommen werden.
Punkt 11/5, ohne Vorlage
Beauftragung der Verwaltung zur Erstellung weiterer Bebauungspläne
Stadtbaumeister Kaltenhäuser trägt vor, daß beabsichtigt ist, für folgende Bereiche
Bebauungspläne vorzubereiten:
1. Ausweisung von Gewerbegebiet und teilweise Wohnbebauung in Fortführung des Bebauungsplanes "Große Alberthöhe I" in Verbindung mit dem Bebauungsplan "Im Hemchen" des Stadtteiles Horressen,
2. Ausweisung von Gewerbegebiet auf dem ehemaligen Schießstand sowie das anschließende Gelände bis zur Straße nach Horressen,
3. Weiteres Wohngelände im Anschluß an den Bebauungsplan "Wassergraben VI" nach der Koblenzer Straße zu,
4 . Ausweisung von Wohngebiet vom Grenzweg aus in Richtung Horressen bis zur Hälfte der Straße nach Horressen am Hallenbad vorbei.
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