Akte 
Sitzung 24. November 1972
Entstehung
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Punkt 11/2 a , ohne Vorlage

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Antrag des Grundstückseigentümers Nick, Peterstorstraße auf Nutzungsänderung seines Grundstückes

Es handelt sich im vorliegenden Fall um das alte Grundstück Nick in der Peterstor­straße, in dem ehemals die Firma Nick untergebracht war. Herr Nick teilt nun mit, daß hier eine Autoverkaufstelle und Reparaturwerkstatt für englische Kraftwagen unter­gebracht werden soll.

Es wird als positiv empfunden, daß Herr Nick, ehe er eine vertragliche Entscheidung über die weitere Verwendung seines Grundstückes getroffen hat, von dieser Absicht die Stadt unterrichtet.

Der Stadtrat nimmt daher zustimmend Kenntnis davon, daß mit der Fa. Nick eine entsprechende Vereinbarung zu treffen ist. In dieser Vereinbarung sind Auflagen aufzunehmen, die verhindern, daß sich aus diesem Gelände ein Schrottplatz ent­wickeln kann. Fernerhin ist ausdrücklich der sofortige Widerruf dieser heutigen Zusage zu vereinbaren, wenn Maßnahmen und Tatsachen bekannt werden, die eine negative Entwicklung dieses Geschäftes befürchten lassen.

Punkt 11/2, Vorlage Nr. 84

12.72

VI

Beratung und Beschlußfassung über das Bauvorhaben der Wehrbereichs­verwaltung IV im Bereich der Schießanlage Horressen

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Zu dem Bauvorhaben des Neubaues eines Lagerbereiches für Geräteeinheiten auf dem Gelände des Behelfsschießstandes in Horressen wird die erforderliche Zu­stimmung gern. § 76 Abs. 1 der Landesbauordnung versagt.

Vor dieser Entscheidung hat es eine längere Diskussion darüber gegeben, daß die geplante Anlage einer späteren geordneten Städtebauentwicklung im Wege stehen wird. Zudem fehlt noch ein neuer Flächennutzungsplan für Montabaur ein­schließlich der sieben Stadtteile, so daß im jetzigen Zeitpunkt keine Verfügung über dieses Gelände getroffen werden soll, die man später bereuen wird. Auf diesem Gelände soll nach Mitteilung der Wehrbereichsverwaltung ein Bekleidungs- und Treibstofflager für den Mobilisierungsfall im Rahmen der Heimatverteidigung ein­gerichtet werden. Es bestehen jedoch hinsichtlich der Unterbringungsfrage eines solchen Lagers seitens der Stadt andere Vorstellungen. Man ist sogar bereit, im Wege des Grundstückstausches dieses ehemalige Gelände des Schießplatzes zu erwerben. Als Alternative bietet sich^ür die Wehrbereichsverwaltung IV das Ge­lände der ehemaligen Baumschule Appeldorn an.