Punkt 11/2 a , ohne Vorlage
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Antrag des Grundstückseigentümers Nick, Peterstorstraße auf Nutzungsänderung seines Grundstückes
Es handelt sich im vorliegenden Fall um das alte Grundstück Nick in der Peterstorstraße, in dem ehemals die Firma Nick untergebracht war. Herr Nick teilt nun mit, daß hier eine Autoverkaufstelle und Reparaturwerkstatt für englische Kraftwagen untergebracht werden soll.
Es wird als positiv empfunden, daß Herr Nick, ehe er eine vertragliche Entscheidung über die weitere Verwendung seines Grundstückes getroffen hat, von dieser Absicht die Stadt unterrichtet.
Der Stadtrat nimmt daher zustimmend Kenntnis davon, daß mit der Fa. Nick eine entsprechende Vereinbarung zu treffen ist. In dieser Vereinbarung sind Auflagen aufzunehmen, die verhindern, daß sich aus diesem Gelände ein Schrottplatz entwickeln kann. Fernerhin ist ausdrücklich der sofortige Widerruf dieser heutigen Zusage zu vereinbaren, wenn Maßnahmen und Tatsachen bekannt werden, die eine negative Entwicklung dieses Geschäftes befürchten lassen.
Punkt 11/2, Vorlage Nr. 84
12.72
VI
Beratung und Beschlußfassung über das Bauvorhaben der Wehrbereichsverwaltung IV im Bereich der Schießanlage Horressen
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Zu dem Bauvorhaben des Neubaues eines Lagerbereiches für Geräteeinheiten auf dem Gelände des Behelfsschießstandes in Horressen wird die erforderliche Zustimmung gern. § 76 Abs. 1 der Landesbauordnung versagt.
Vor dieser Entscheidung hat es eine längere Diskussion darüber gegeben, daß die geplante Anlage einer späteren geordneten Städtebauentwicklung im Wege stehen wird. Zudem fehlt noch ein neuer Flächennutzungsplan für Montabaur einschließlich der sieben Stadtteile, so daß im jetzigen Zeitpunkt keine Verfügung über dieses Gelände getroffen werden soll, die man später bereuen wird. Auf diesem Gelände soll nach Mitteilung der Wehrbereichsverwaltung ein Bekleidungs- und Treibstofflager für den Mobilisierungsfall im Rahmen der Heimatverteidigung eingerichtet werden. Es bestehen jedoch hinsichtlich der Unterbringungsfrage eines solchen Lagers seitens der Stadt andere Vorstellungen. Man ist sogar bereit, im Wege des Grundstückstausches dieses ehemalige Gelände des Schießplatzes zu erwerben. Als Alternative bietet sich^ür die Wehrbereichsverwaltung IV das Gelände der ehemaligen Baumschule Appeldorn an.

