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§ 4
Der Darlehensbetrag, der zur Bestreitung von Ausgaben im außerordentlichen Haushaltsplan des Rechnungsjahres 1972 dienen soll, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von -, — DM auf
226.631, — DM festgesetzt.
Die neu festgesetzten Beträge werden nach dem Nachtragshaushaltsplan für folgende Ausgaben verwendet:
Straßenbau (Bürgersteige an der K 15) 5.000, — DM
Dorfbachverrohrung 23.631, — DM
Ortsentwässerung 198.000, — DM.
Gemäß § 37 (3) GO ruht das Stimmrecht des Bürgermeisters.
Punkt 1/3, Vorlage Nr. 61
Gewährung eines Zuschusses an den Kindergarten Don Bosco
Innerhalb der Beratung erfährt diese Vorlage eine Abänderung, und zwar wird das Wort "Instandsetzungskosten" im 1. Absatz umgeändert in'Umbaukosten".
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat bewilligt zu den Umbaukosten des kath. Kindergartens "Don Bosco" dem kath. Rentamt einen Zuschuß in Höhe von 4.768, -- DM.
Die Finanzmittel werden als außerplanmäßige Ausgabe im Nachtragshaushaltsplan 1972 bereitgestellt.
Punkt 1/4, Vorlage Nr. 62
Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben
In dieser Vorlage findet hauptsächlich die Position 2,4, 6 und 7 in der Diskussion Beachtung. Auf Anregung der CDU-Fraktion wird der Punkt 4 erweitert und hat folgenden neuen Wortlaut: " 22.140,-- DM für die Befestigung des Promenadenweges unter der Voraussetzung, daß der hierfür in Aussicht gestellte 50%ige Zuschuß aus den Mitteln des Naturpark Nassau gewährt wird.
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat genehmigt folgende überplanmäßige Ausgaben:
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