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Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat beschließt gern. §§ 24 und 96 ff. des Selbstverwaltungsgesetzes für Rheinland-Pfalz - Teil A - (GO) in der Fassung vom 25. Sept. 1964 (GVB1. S. 145) folgende Nachtragshaushaltssatzung 1972 für den Stadtteil Eigendorf:
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. der Nachträge
erhöht
vermindert
gegenüber
auf nunmehr
um
bisher
festgesetzt
DM
DM
DM
DM
A) im ordentl. Haushalt
die Einnahmen
20.781,49
412.134,--
391.352,51
f
!
. ,J
1
die Ausgaben
20.781,49
412.134,—
391.352,51
B) im außerordentl. Haushalt
dieEinn. 28.680,--
dieAusg. 28.680,--
— — —
" 3
319.750,—
319.750,—
348.430,—
348.430,—
g vom, 1972
§ 2
Die Steuersätze (Hebesätze) für das Rechnungsjahr 1972 werden nicht geändert.
/
§3 j
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Rechnungsjahr 1972 zur Aufrechter- ^
haltung des Betriebes der Gemeinde-Stadt-Kasse in Anspruch genommen werden dürfen, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung nicht geändert.
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