Akte 
Sitzung 19. Oktober 1972
Entstehung
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Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Stadtrat beschließt gern. §§ 24 und 96 ff. des Selbstverwaltungsgesetzes für Rheinland-Pfalz - Teil A - (GO) in der Fassung vom 25. Sept. 1964 (GVB1. S. 145) folgende Nachtragshaushaltssatzung 1972 für den Stadtteil Eigendorf:

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

und damit der Gesamt­betrag des Haushalts­planes einschl. der Nachträge

erhöht

vermindert

gegenüber

auf nunmehr

um

bisher

festgesetzt

DM

DM

DM

DM

A) im ordentl. Haushalt

die Einnahmen

20.781,49

412.134,--

391.352,51

f

!

. ,J

1

die Ausgaben

20.781,49

412.134,

391.352,51

B) im außerordentl. Haushalt

dieEinn. 28.680,--

dieAusg. 28.680,--

" 3

319.750,

319.750,

348.430,

348.430,

g vom, 1972

§ 2

Die Steuersätze (Hebesätze) für das Rechnungsjahr 1972 werden nicht geändert.

/

§3 j

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Rechnungsjahr 1972 zur Aufrechter- ^

haltung des Betriebes der Gemeinde-Stadt-Kasse in Anspruch genommen werden dürfen, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung nicht geändert.

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