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Punkt 1/7, Vorlage Nr. 50
Beschluß über die vorgebrachten Wünsche und Anregungen zum Bebauungsplan "Himmelfeld II"
An Beratung und Abstimmung über diese Angelegenheit hat das Ratsmitglied Josef Straub nicht teilgenommen, da bei ihm gern. § 40 (l) GO Sonderinteresse vorliegt.
Der übrige Stadtrat faßt daher einstimmig folgenden Beschluß:
Zu den von den Trägern öffentlicher Belange vorgebrachten Bedenken und Anregungen fällt der Stadtrat folgende Entscheidungen:
1. Autobahnamt Koblenz in Montabaur
Die geforderte Einhaltung einer Bauverbotszone von 40 m von dem Zubringer zur Autobahn an der Nordseite des Planungsgebietes wird berücksichtigt.
2. Landesamt für Denkmalpflege, Mainz
Dem Wunsch auf Herausnahme des geplanten 7-geschossigen Baukörpers kann nicht entsprochen werden. Das Geschäftszentrum, zu welchem der genannte Baukörper gehört, wurde in Übereinstimmung mit der Genehmigungsbehörde eingeplant. Etwaige Bedenken wurden durch Erstellung eines Höhenmodells ausgeräumt.
3. Ruhr-Gas AG, Essen
Die geforderte Übernahme eines Schutzstreifens für die Gasfernleitung in den Bebauungsplan ist bereits erfolgt. Die gewünschte spätere technische Abstimmung beim Straßenbau wird vorgenommen.
4. Staatl. Gewerbeaufsichtsamt, Koblenz
Bedenken sind ausgeräumt, da auf dem wesentlich der B 255 gelegenen Gelände Wohnhäuser eingeplant werden. Entsprechende Entwürfe liegen bereits vor.
5. Forstamt Montabaur
Der geforderte Schutzstreifen wird in der Waldfläche vorgesehen und zwar durch Bepflanzung mit niedrig wachsendem Buschwerk.
6. Gasversorgung Westerwald
Die Anregungen des Energieversorgungsträgers finden keine Zustimmung.
7. KE VAG, Koblenz
Die Planung des Baugebietes kann in ihrer Gestaltung nicht von zufällig vorhandenen Leitungstrassen abhängig gemacht werden. Eine Verkabelung ist vorzunehmen, da das gesamte Baugebiet durch Erdkabel versorgt werden soll.
8. Katasteramt Montabaur
Die Bedenken und Anregungen wurden anläßlich einer Besprechung ausgeräumt.
Sie finden im vorliegenden Bebauungsplan ihren Niederschlag.
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