Akte 
Sitzung 14. September 1972
Entstehung
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Anlage ^

Mietvertrag

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Zwischen

der Stadt Montabaur (Vermieterin)

und

der Verbandsgemeinde Montabaur (Mieterin)

wird folgender Mietvertrag geschlossen:

1 .

Die Stadt Montabaur vermietet an die Verbandsgemeinde Montabaur das Rathaus und acht Büroräume im Dachgeschoß der ehemaligen Katherinenschule.

§ 2

Nach der als Anlage ( 3 ) beigefügten Flächenberechnung ergibt sich eine nutzbare Fläche von 1.126,98 qm. Als Mietzins wird ein monatlicher Festbetrag von 3.300,-- DM vereinbart. Der Mietzins ist am 1 . eines jeden Monats, erstmalig am 1 . 1 . 1973 zu zahlen.

§ 3

Folgende Bewirtschaftungskosten und Abgaben hat der Mieter zu tragen:

a) Heizungskosten

b) Stromko.sten

c) Wasser- und Kanalgebühren

d) Müllabfuhrgebühren

e) Kosten der Gebäudereinigung.

§ 4

(1) Die durch die neu einzurichtenden Arbeitsplätze entstehen­den Umbaukosten trägt die Mieterin. Das gleiche gilt für künftige Ausgaben dieser Art.