Anlage ^
Mietvertrag
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Zwischen
der Stadt Montabaur (Vermieterin)
und
der Verbandsgemeinde Montabaur (Mieterin)
wird folgender Mietvertrag geschlossen:
1 .
Die Stadt Montabaur vermietet an die Verbandsgemeinde Montabaur das Rathaus und acht Büroräume im Dachgeschoß der ehemaligen Katherinenschule.
§ 2
Nach der als Anlage ( 3 ) beigefügten Flächenberechnung ergibt sich eine nutzbare Fläche von 1.126,98 qm. Als Mietzins wird ein monatlicher Festbetrag von 3.300,-- DM vereinbart. Der Mietzins ist am 1 . eines jeden Monats, erstmalig am 1 . 1 . 1973 zu zahlen.
§ 3
Folgende Bewirtschaftungskosten und Abgaben hat der Mieter zu tragen:
a) Heizungskosten
b) Stromko.sten
c) Wasser- und Kanalgebühren
d) Müllabfuhrgebühren
e) Kosten der Gebäudereinigung.
§ 4
(1) Die durch die neu einzurichtenden Arbeitsplätze entstehenden Umbaukosten trägt die Mieterin. Das gleiche gilt für künftige Ausgaben dieser Art.

