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Mündliche Nebenabsprachen sind unwirksam. Jede Änderung des Vertrages bedarf der Schriftform.
§ 11
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Montabaurs K-- cier z.
§ 12
Dieser Vertrag ist in fünffacher Ausfertigung ausgestellt. Die Stadt Montabaur erhält eine Ausfertigung.
Montabaur, den
Stadt Montabaur Der Bürgermeister
Montabaur, den 'j Ji.p:
. yAutobahnamt Koblenz,
\ Montabaur
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Bonn, den 18. Juli 1972
Gesellschaft für Nebenbetriebe der Bund e s aut ob ahne n m.b.h.
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