Akte 
Sitzung 04. Juli 1972
Entstehung
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Mündliche Nebenabsprachen sind unwirksam. Jede Änderung des Vertrages bedarf der Schriftform.

§ 11

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Montabaurs K-- cier z.

§ 12

Dieser Vertrag ist in fünffacher Ausfertigung ausgestellt. Die Stadt Montabaur erhält eine Ausfertigung.

Montabaur, den

Stadt Montabaur Der Bürgermeister

Montabaur, den 'j Ji.p:

. yAutobahnamt Koblenz,

\ Montabaur

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Bonn, den 18. Juli 1972

Gesellschaft für Nebenbetriebe der Bund e s aut ob ahne n m.b.h.

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