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Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat beschließt, von den Eheleuten Werner Bender, Montabaur, Staudter Straße, das Grundstück Flur 36, Flurstück Nr. 5380/1, Acker auf der Höll = 7.554 qm, eingetragen im Grundbuch von Montabaur, Band 22, Blatt 1069 A, zum Preise von 18,— DM/qm, d. s. insgesamt 135.973,-- DM anzukaufen.
Die Mittel werden zum Teil aus dem Mehrerlös beim Verkauf der städtischen Baugrundstücke im Bau- und Gewerbegebiet "Große Alberthöhe III" und zum anderen Teil durch Aufnahme von Fremddarlehen bereitgestellt. Die Ausgabemittel sind im Nachtragshaushaltsplan 1972 zu veranschlagen. Die überplanmäßige Ausgabe wird genehmigt.
Punkt 11/5, Vorlage Nr. 24
Ankauf eines Grundstückes im Bereich des erweiterten Schul- und Sportzentrums
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat beschließt, das Grundstück in der Flur 30, Flurstück Nr. 4200/2, eingetragen im Grundbuch von Montabaur, Band 9, Blatt 441 a von Frau Katharina, Thekla Sanner, geb. Roth aus Horressen = 2.492 qm zum Preise von 18,50 DM/qm, insgesamt also 46.102, — DM zu erwerben. Er stimmt der Leistung dieser überplanmäßigen Ausgabe zu. Die Mittel sind im Nachtragshaushaltsplan für das RJ. 1972 zu veranschlagen.
Punkt 11/6, Vorlage Nr. 25
Verkauf von Teil-Wegeparzellen im Baugebiet "Große Alberthöhe IV"
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat beschließt, von der ehemaligen Straßenparzelle Flur 38, Flurstück Nr. 6054/4 (Moselstraße) eine Teilfläche von 279 qm und von der früheren Straßenparzelle Flur 51, Flurstück Nr. 261 (Rheinstraße) ein Teilstück von 36 qm zum Preise von 30,-- DM/qm, d. s. insgesamt 9.450,-- DM, zu l/3 an den Bischöflichen Stuhl in Limburg und zu 2/3 an das Gemeinnützige Siedlungswerk GmbH, Frankfurt/Main zu veräußern.
Punkt 11/7, ohne Vorlage
Vertrag mit der Landsiedlung Rheinland-Pfalz
Der vorliegende Vertragsentwurf wird in einigen Punkten geändert:
1. § 1 Zusatz: die rot schraffierten Flachen sind nicht Gegenstand des Vertrages.
2. § 3 erhält folgenden neuen Wortlaut: Die Landsiedlung soll hierbei darauf hinwirken,
daß die Eigentümer die betreffenden Flächen bis zu einem Kaufpreis von 18, 50 DM/qm abgeben. Daneben können Aufwuchsentschädigungen auf der Basis von Gutachten gezahlt werden. Der Kaufpreis wird.
vom
MW ^ *
E VOR, :
'1972 : 7 . vi ; R
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