Hauptsatzung
der
Stadt Montabaur vom
Aufgrund der §§ 24 und 26 der Gemeindeordnung (Selbstverwaltungsgesetz für Rheinland-Pfalz, Teil A) in der Fassung vom 25 « September 1964 (GVB1. S. l4ß) zuletzt geändert durch Landesgesetz vom 2. Nov. 1970 (GVB1. S. 395 ) und der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung vom ß. Dezember 1964 (GVB1. S. 251) in der jeweils geltenden Fassung hat der Rat der Stadt Montabaur in seiner Sitzung vom lß. Mai 1972 folgende Hauptsatzung erlassen:
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VI
I. Öffentliche Bekanntmachung
§ 1
Form der öffentlichen Bekanntmachung
1. Öffentliche Bekanntmachungen, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, erfolgen in der "Westerwälder Zeitung", Ausgabe F.
2. Öffentliche Bekanntmachungen, bei denen die Bekanntmachung wegen des besonderen Umfanges oder der Beschaffenheit der bekanntzumachenden Schriftstücke und ihrer Anlagen außergewöhnlich hohe Kosten verursachen würde, erfolgen durch Offenlegung in einem Dienstzimmer der Stadtverwaltung während der Dauer von mindestens einer Woche ohne Einbeziehung des ersten Tages der Offenlegung. Hierauf wird spätestens am Tage vor dem Beginn der Offenlegung unter näherer Bezeichnung des Dienstzimmers und der Offenlegungszeiten in der unter Absatz 1 bezeichneten Tageszeitung hingewiesen.
ß. Ist eine öffentliche Bekanntmachung in der vorstehend festgesetzten Form infolge höherer Gewalt nicht durchführbar, so erfolgt die öffentliche Bekanntmachung durch Offenlegung in einem Dienstzimmer der Stadtverwaltung während der Dauer von mindestens einer Woche ohne Einbeziehung des ersten Tages der Offenlegung.
Hierauf wird spätestens am Tage vor dem Beginn der Offenlegung unter Angabe der Offenlegungszeiten durch Aushang an folgenden Bekanntmachungstafein hingewiesen:
a) Rathaus, Eingangshalle
Bladernheim, am Gemeindehaus Eigendorf, ehemaliges Bürgermeisteramt Eschelbach, ehemaliges Bürgermeisteramt Ettersdorf, Feuerwehrgerätehaus Horressen, ehemaliges Bürgermeisteramt Reckenthal, am Backhaus Wirzenborn, am Backhaus.
b) Stadtteil
c) Stadtteil
d) Stadtteil
e) Stadtteil
f) Stadtteil
g) Stadtteil
h) Stadtteil
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