Akte 
Konstituierende Sitzung des Stadtrates von Montabaur am 15. Mai 1972
Entstehung
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Öffentliche Sitzung

Vor Eintritt in die Tagesordnung begrüßt der Vorsitzende die erschienenen Mitglieder des neugewählten Stadtrates sowie die zahlreichen Zuhörer unter ihnen die beiden Ehrenbürger der Stadt, Herr Josef Pehl und Herr Dekan Breidling.

Punkt 1) ohne Vorlage

Verpflichtung der Stadtratsmitglieder

Gern. § 3o Abs. 2 GO werden die Ratsmitglieder vor ihrem Amtsantritt in öffentlicher Sitzung durch den Bürgermeister namens der Bürgerschaft durch Handschlag verpflichtet.

Vor dieser Handlung weist der Vorsitzende auf die Schweigepflicht und Treuepflicht der Ratsmitglieder hin und bedankt sich nochmals bei allen für die Bereitschaft zur Übernahme dieses Ehrenamtes zum Wohl der All­gemeinheit.

Sodann verpflichtet Bürgermeister Mangels jedes anwesende Ratsmit$lied durch Handschlag. Vor Weiterführung der Tagesordnung erfolgt die offi­zielle Verabschiednung der bisherigen Bürgermeister der sieben einge­meindeten Stadtteile, die mit Ausnahme von Herrn Weiand, Eschelbach, alle erschienen sind. Bürgermeister Mangels bedankt sich im Namen aller Mitbürger für die von diesen Herren geleistete ehrenamtliche Arbeit zum Wohle der Allgemeinheit. Als kleines äußeres Zeichen der Dankbarkeit wird jedem der anwesenden ehemaligen. Bürgermeister eine Kiste Wein sowie die Wappenkerze der Stadt Montabaur überreicht.

Punkt 2) ohne Vorlage

Bestellung von Mitgliedern des Stadtrates zur Unter­zeichnung von Sitzungsniederschriften

Von Seiten der CDU-Fraktion wird vorgeschlagen, Ratsmitglied Roos, Stellvertreter: Ratsmitglied Lieser.

Von Seiten der SPD-Fraktion werden vorgeschlagen, Ratsmitgliedw

Witte und als sein Vertreter Ratsmitglied Plüschke. Der Stadtrat ist hiermit einstimmig einverstanden.

Punkt 3), Vorl. Nr. 1

Genehmigung von Tonbandaufzeichnungen über Sitzungen des Stadtrates

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Stadtrat gibt die Zustimmung zur Aufzeichnung aller Sitzungen des Stadtrates auf Tonband. Die Tonbandaufzeichnungen sind dauernd aufzubewahren.

Punkt 4) Vorl. Nr. 2

Beschluß über den Entwurf der Hauptsatzung der Stadt Montabaur

Der vorliegende Entwurf wird in folgenden Punkten geändert:

Erste Änderung:

Kap. 5

Entschädigung der Mitglieder des Stadtrates und der Ausschüsse

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