zurücknehmen würden, wenn die Stadt einen Preis von 20,— bis 22,— DM/qm zahlen würde.
Alle Anwesenden sind sich einig darüber, daß eine jetzige Entscheidung über die Höhe des Kaufpreises der Stadt für alle späteren Grundstückskäufe von grundsätzlicher Bedeutung ist.
Das Gutachten des Schätzamtes der Stadt hatte seinerzeit einen Quadratmeterpreis von 18,50 DM empfohlen. Es ist einstimmige Meinung des Stadtrates, daß es bei dieser Preisvorstellung bleiben soll.
Punkt 11, ohne Vorlage
Zuschußantrag des Musikvereins Wirges für die Fahrt nach Tonnerre
Der Stadtrat beschließt bei einer Stimmenthaltung, dem Musikverein Wirges einen einmaligen Zuschuß in Höhe von 250, -- DM zur Bestreitung der Unkosten für die Fahrt nach Tonnerre zur Verfügung zu stellen.
Punkt 13, Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen
a) Bürgermeister
Der Vorsitzende schlägt vor, aus Anlaß des 100-jährigen Bestehens der Freiwilligen Feuerwehr Montabaur die drei Einsatzfahrzeuge dieser Einrichtung mit einer Spezial- leuchtfarbe neu spritzen zu lassen. Die Kosten hierfür würden ca. 6.400, — DM betragen. Es handelt sich hierbei um einen eigenen Einfall, der noch in keiner Weise mit der Freiwilligen Feuerwehr abgestimmt worden ist.
Im Rat ist hierzu jedoch allgemein eine negative Einstellung zu finden, so daß diese Maßnahme fallengelassen wird.
b) Bürgermeister
Das unbebaute Grundstück in der Gelbachstraße gegenüber der Joseph-Kehrein-Schule gehört je zur Hälfte der Stadt Montabaur und der Firma Becker/Flügel. Der Vorsitzende gibt zur Kenntnis, daß er von einem Geschäftsmann angesprochen worden ist, der auf diesem Grundstück ein Haus mit Ladengeschäft errichten möchte. Die Firma Becker/Flügel ist zum Verkauf bereit, es fehlt also lediglich die Zustimmung der Stadt. Die grundsätzliche Frage ist nun, ob dort eine Bebauung zugelassen werden soll. Der Stadtrat entscheidet sich einstimmig dagegen, so daß diese Fläche weiterhin für späteren Bedarf freigehalten wird.
c) Bürgermeister
Information über die Eintrittspreise von 12 anderen Hallenbädern zu Vergleichszwecken.
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F vom 972 . VI

