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Punkt 9, ohne Vorlage
Kostenbeteiligung an dem Ausbau der Kreuzung Albertstraße/Elgendorfer Straße
In der Einführung stellt der Vorsitzende fest, daß diese Baumaßnahme allgemein als dringlich anerkannt ist. Die Gesamtkosten werden ca. 540.000,— DM betragen. In einem Gespräch am gestrigen Tage beim Landrat wurde über die Kostenbeteiligung gesprochen.
Maßgebend für die Kostenbeteiligung ist das Verhältnis der Straßenbreiten einschließlich der Gehwege usw.
Hinsichtlich der Berücksichtigung der Bürgersteige entstand jedoch eine strittige Frage. Es geht nämlich darum, inwieweit die Breite der Bürgersteige an der klassifizierten Straße noch in dieses Verhältnis mit einzubeziehen sind. Die Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen hatte auch nach Rücksprachen beim Straßenbauamt, bei der Straßenbauverwaltung in Koblenz zu keinem Ergebnis geführt.
Es ergibt sich hinsichtlich der Kostenbeteiligung folgendes Bild: Würde die Breite der Bürgersteige zu dem Anteil der Stadt hinzugerechnet, so würde dieser Betrag 76 % betragen. Im anderen Falle, und zwar wenn die Bürgersteige zur klassifizierten Straße gerechnet würden, beträgt der Anteil der Stadt nur 55 %.
Angesichts dieser großen finanziellen Verpflichtungen, die nebenher noch auf die Stadt zukommen, entsteht eine Unruhe unter den anwesenden Ratsmitgliedern. Bei der abschließenden Abstimmung sprechen sich 5 Ratsmitglieder für ein Ruhenlassen dieser Maßnahme aus. Bei der Gegenprobe sprechen sich 13 Ratsmitglieder dafür aus, die Maßnahme nicht liegen zu lassen, sondern in Angriff zu nehmen. Es wird jedoch der Verwaltung die Einschränkung gemacht, eine Entscheidung dem Kreis erst dann zuzustellen, wenn die rechtlichen Voraussetzungen bzw. die Situation hinsichtlich des Verhältnisses der Kostenbeteiligung restlos geklärt ist. Es hat dann erst eine Rücksprache mit den Fraktionsvorsitzenden und Beigeordneten zu erfolgen, ehe dem Kreis Mitteilung gemacht wird.
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g; vom 1972 . YI
Punkt 10, ohne Vorlage
Grundstücksangelegenheit Wolf
Es dreht sich hier um das Grundstück "In der Bächel" , das seinerzeit den Gebrüdern Wolf im Enteignungsverfahren entzogen worden war, um den Bau der Realschule durchführen zu können. Von der Enteignungsbehörde war seinerzeit ein Quadratmeterpreis von 15, -- DM festgesetzt worden. Hiergegen haben sich die Gebrüder Wolf beschwert und sogar beim Landgericht K^age eingelegt. Die Sache wurde mittlerweile zweimal vertagt, es wurden verschiedene Sachverständige als Gutachter bestellt,und es wird noch lange dauern, bis die Preisvorstellungen dieser Herren vorliegen.
Zwischenzeitlich hat die Verwaltung mit dem Rechtsbeistand der Gebrüder Wolf nochmals Fühlung aufgenommen. Es wurde ihr mitgeteilt, daß die Gebrüder Wolf die Klage
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