12
II. Nichtöffentliche Sitzung
Punkt 11/1, ohne Vorlage
Wassergeldforderung des Wasserzweckverbandes Ruppach-Goldhausen
Der Werkleiter des Eigenbetriebes Wasserwerk, Verwaltungsangestellter Glasner, trägt den Sachverhalt vor. Es waren seinerzeit insgesamt 9.770 cbm Wasser abgenommen worden. Das ergäbe bei einem Wasserpreis von 67s5 Pf pro cbm eine Forderung des Wasserzweckverbandes Ruppach- Goldhausen an die Stadt Montabaur von 6.668 DM.
Es fand eine Besprechung der Bürgermeister der Gemeinden, die diesem Wasserzweckverband angehören statt, wobei der Vorsitzende das Ergebnis erzielen konnte, daß die vom Wasserzweckverband vorgesehene Preisstaffelung bei erhöhter Abnahme auch für die Stadt Montabaur gelten soll. Das entspreche einer Gesamtforderung von 4.173 DM gegenüber der Stadt Montabaur (Wasserpreis pro cbm 4l,8 Pf). Die endgültige Entscheidung steht noch aus. In der Zwischenzeit wurde eine Abschlagsleistung in Höhe von ß.400 DM geleistet. Es bleibt zu bemerken, daß die Vertreter des Wasserzweckverbandes zugeben mußten, ihren Wasserpreis bisher nicht kaufmännisch durchkalkuliert zu haben, so daß bei Abschluß einer solchen Kalkulation ein noch höherer Wasserpreis entstehen müßte.
Bei dem vorgenannten Gespräch hat der Vorsitzende auch sein Bedauern klar zum Ausdruck gebracht, daß man die Stadt Montabaur so unfreundlich und ungerecht bezüglich des zu zahlenden Wasserpreises behandelt. Die satzungsgemäßen Möglichkeiten der Preisstaffelung seien nicht angewendet worden.
Der Stadtrat stimmt weiteren Verhandlungen auf der vorgetragenen Basis (Erreichung des Staffelpreises) zu.
Punkt II/3, Vorlage Nr. 291
Genehmigung von außerplanmäßigen Ausgaben Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat genehmigt folgende außerplanmäßige Ausgaben im Vorgriff auf das Rechnungsjahr 1972 für:
a) Kanalisationsarbeiten im Bereich der Baugebiete "Große Alberthöhe III und IV" in Höhe von 295*945^55 DM,
b) die Erstellung einer Betonmauer auf dem Friedhof in Höhe von 15.070,97 DM
Punkt 11/4, Vorlage Nr. 292
Erwerb bzw. Tausch von unbebauten Grundstücken für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses (Einfachwohnungen)
13

