Akte 
Sitzung 17. Februar 1972
Entstehung
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Zählwerk

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5465

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Vortragender

Wagner/Bgm.

Straub

5010

Wagner/Straub

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5153

Wagner

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Bürgermeister

Wagner

Bürgermeister

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Wagner

Bürgermeister

Bürgermeister

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Abs. 3 des Lan-

Unterlagen über die vorgenommenen Zählungen müssen noch geliefert werden

9. Die Albertstraße soll ca. 50 m tiefer gelegt werden. Ist der Stra­ßenaufbruch unbedingt möglich oder nicht ?

Erwiderung, teilweise muß noch etwas abgenommen werden; weitere Diskussion Rechtsgrundlage für die Kostenteilung zunächst das Landesstraßengesetz Fürstenweg ist eine Ortsverbindungs­straße. Aus der Sicht der Stadt hat der Verkehr über d

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rein rechtlich hat

städtischen Straße klärt werden Konsequenz, Klassi:

Straßen

er verließt den § 19 desstraßengeset zes

dieser Absatz trifft nicht zu, der Ausbau ist notwendig wegen der Über­schneidung (§ 19, Abs. 4 u. 2) Erwiderung

11. Es wird ein Planfeststellungsver­fahren notwendig sein, aber nur wenn der notwendige Grunderwerb auf Schwie­rigkeiten stoßt.

12. Frage an Herrn Baudirektor Wagner: ersetzt ein Planfeststellungsverfahren einen Ausbau nach dem Erschließungs­recht oder muß neben dem Planfeststel­lungsverfahren auch noch die Stadt auf der Grundlage der Ausbausatzung separate Ausbaupläne aufstellen? Erwiderung, kein eigenes Verfahren Rechtsgrundlage für die Heranziehung zu den Ausbaubeiträgen

13. Ein Ausbauplan seitens der Stadt ist nicht notwendig bei einem Plan­feststellungsverfahren. Was ist nun, wenn kein Planfeststellungsverfahren läuft? Muß dann die Stadt auch auf

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