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Zählwerk
5290
5310
5400
5465
5548
5587
5633
5650
5666
5714
- 4 -
Vortragender
Wagner/Bgm.
Straub
5010
Wagner/Straub
5115
Bürgermeister
5153
Wagner
5237
Bürgermeister
Wagner
Bürgermeister
Bürgermeister
Wagner
Bürgermeister
Bürgermeister
Bürgermeister
Wagner
Bürgermeister
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- 5 -
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Abs. 3 des Lan-
Unterlagen über die vorgenommenen Zählungen müssen noch geliefert werden
9. Die Albertstraße soll ca. 50 m tiefer gelegt werden. Ist der Straßenaufbruch unbedingt möglich oder nicht ?
Erwiderung, teilweise muß noch etwas abgenommen werden; weitere Diskussion Rechtsgrundlage für die Kostenteilung zunächst das Landesstraßengesetz Fürstenweg ist eine Ortsverbindungsstraße. Aus der Sicht der Stadt hat der Verkehr über d
Char aR er
rein rechtlich hat
städtischen Straße klärt werden Konsequenz, Klassi:
Straßen
er verließt den § 19 desstraßengeset zes
dieser Absatz trifft nicht zu, der Ausbau ist notwendig wegen der Überschneidung (§ 19, Abs. 4 u. 2) Erwiderung
11. Es wird ein Planfeststellungsverfahren notwendig sein, aber nur wenn der notwendige Grunderwerb auf Schwierigkeiten stoßt.
12. Frage an Herrn Baudirektor Wagner: ersetzt ein Planfeststellungsverfahren einen Ausbau nach dem Erschließungsrecht oder muß neben dem Planfeststellungsverfahren auch noch die Stadt auf der Grundlage der Ausbausatzung separate Ausbaupläne aufstellen? Erwiderung, kein eigenes Verfahren Rechtsgrundlage für die Heranziehung zu den Ausbaubeiträgen
13. Ein Ausbauplan seitens der Stadt ist nicht notwendig bei einem Planfeststellungsverfahren. Was ist nun, wenn kein Planfeststellungsverfahren läuft? Muß dann die Stadt auch auf
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