Beschluß zu Punkt 1/3, a) Vorlage Nr. 285
Aus Gründen des öffentlichen Wohles wird beantragt, die aufgelöste Gemeinde Eigendorf in das Gebiet der Stadt Montabaur einzugliedern.
Die Eingliederung soll auf der Grundlage des im Entwurf vorliegenden Auseinandersetzungsvertrages erfolgen. Der Auseinandersetzungsvertrag wird geneHmigt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, diesen Vertrag zu unterzeichnen.
b) Vorlage Nr. 285 a
Der Stadtrat wird bei der Ausführung grundsätzlich die Verkaufserlöse aus Stadtteil Eigendorf zur Finanzierung Stadtteil Eigendorf verwenden.
des Auseinandersetzungsvertrages gemeindeeigenen Grundstücken im von Investitionsmaßnahmen im
Diese Beschlüsse wurden mit der umseitigen Stimmenzahl gefaßt.
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