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§ 15
Widerrufliche Aufwandsentschädigung
Das Kuratorium erhält für seine Sacharbeit eine jederzeit widerrufliche Kostenpauschale in Höhe von 100,-- DM pro Monat.
Die Abrechnung gegenüber der KAS-Geschäftsstelle erfolgt durch den Schatzmeister.
§ 16
Die Mitglieder des Kuratoriums, seine Organe und die Mitglieder der Arbeitsausschüsse erhalten keine Gewinnanteile oder sonstige Zuwendungen aus Mitteln der KAS e.V. Die Mitgliedschaft ist ehrenamtlich und freiwillig.
§ 17
Auflösung des Kuratoriums
Die Mitgliederversammlung kann mit Zweidrittelmehrheit seiner Mitglieder die Auflösung des Kuratoriums beschließen, wenn eine entsprechende Tagesordnung mit einer Einladungsfrist von 1 Woche Vorgelegen hat. Die Auflösung ist der KAS e.V., der Heimleitung, der Stadt Montabaur und dem Standortältesten der Bundeswehr schriftlich mitzuteilen.
§ 18
Inkrafttreten der Satzung
Diese Satzung tritt mit Wirkung vom
m
Kraft. Sie ist zusammen mit der Satzung der KAS e. V. gut sichtbar durch Aushang ständig bekanntzumachen.
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