Akte 
Sitzung 24. September 1981
Entstehung
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§ 15

Widerrufliche Aufwandsentschädigung

Das Kuratorium erhält für seine Sacharbeit eine jederzeit wider­rufliche Kostenpauschale in Höhe von 100,-- DM pro Monat.

Die Abrechnung gegenüber der KAS-Geschäftsstelle erfolgt durch den Schatzmeister.

§ 16

Die Mitglieder des Kuratoriums, seine Organe und die Mitglieder der Arbeitsausschüsse erhalten keine Gewinnanteile oder sonstige Zuwendungen aus Mitteln der KAS e.V. Die Mitgliedschaft ist ehrenamtlich und freiwillig.

§ 17

Auflösung des Kuratoriums

Die Mitgliederversammlung kann mit Zweidrittelmehrheit seiner Mitglieder die Auflösung des Kuratoriums beschließen, wenn eine entsprechende Tagesordnung mit einer Einladungsfrist von 1 Woche Vorgelegen hat. Die Auflösung ist der KAS e.V., der Heimleitung, der Stadt Montabaur und dem Standortältesten der Bundeswehr schriftlich mitzuteilen.

§ 18

Inkrafttreten der Satzung

Diese Satzung tritt mit Wirkung vom

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Kraft. Sie ist zusammen mit der Satzung der KAS e. V. gut sichtbar durch Aushang ständig bekanntzumachen.

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