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im einzelnen:
a) Geborene Mitglieder
1. der Standortälteste der Bundeswehrgarnison in Montabaur
2. der katholische Militärpfarrer
3. der evangelische Militärpfarrer
4. der Bürgermeister der Stadt Montabaur.
b) zu bestellende Mitglieder
5. ein Vertreter der Offiziere
6. /7. zwei Vertreter der Unteroffiziere,
davon ein Kompaniefeldwebel 8./9. zwei Vertreter der Mannschaften
10. ein Vertreter der Standortverwaltung
11. ein Vertreter des Pfarrgemeinderates beim Standortpfarrer
12. der katholische Pfarrer der Stadt Montabaur
13. ein evangelischer Pfarrer der Stadt Montabaur
14. /17. vier durch die Stadt Montabaur zu benenp^e
Bürger
18./19. zwei Vertreter der Kolpingfamilie e.V., Montabaur.
(2) Für jedes Mitglied kann ein Vertreter bestellt werden.
§ 6
Vorschlagsrecht und Bestellung der Mitglieder des Kuratoriums
(1) Die Mitglieder und ihre Vertreter aus dem militärischen Bereich werden, soweit diese Personen nach ihrer in § 5 dieser Satzung bezeichneten Funktion nicht feststehen, nach Anhörung oder Wahl der einzelnen Gruppierungen und Einrichtungen durch den Standortältesten vorgeschlagen.
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