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In Ausübung dieses Rechts können mit Zustimmung
der Stadt und des Kuratoriums Veranstaltungen auch durch
kirchliche Institutionen, Vereine und sonstige Dritte
durchgeführt werden.
§ 1
Rechtsträger des Soldatenfreizeitheimes
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Rechtsträger für alle wirtschaftlichen und rechtlichen Angelegenheiten des Soldatenfreizeitheimes in Montabaur ist die Katholische Arbeitsgemeinschaft für Soldatenbetreuung e.V. (KAS) mit dem Sitz in Bonn, Hausdorffstr. 151. Die Aufsicht über das Soldatenfreizeitheim obliegt dem Vorstand der KAS e.V.
Zur Wahrnehmung seiner Aufsichtspflichten stehen dem Vorstand der KAS e.V.-zur Verfügung:
a) Die Geschäftsstelle der KAS in Bonn unter der Leitung eines hauptberuflichen Geschäftsführers,
b) die Heimleitung,
c) das Kuratorium. '
Das Soldatenfreizeitheim Montabaur ist eine Betreuungseinrichtung im Sinne der KAS-Satzung, die gleichzeitig auch als Stadthalle der Stadt Montabaur mitbenutzt wird.
Die Mitglieder des Kuratoriums üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus.
Mitglied des Kuratoriums kann jeder unbescholtene Deutsche werden, der sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung im Geiste des Grundgesetzes der
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