Akte 
Sitzung 24. September 1981
Entstehung
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In Ausübung dieses Rechts können mit Zustimmung

der Stadt und des Kuratoriums Veranstaltungen auch durch

kirchliche Institutionen, Vereine und sonstige Dritte

durchgeführt werden.

§ 1

Rechtsträger des Soldatenfreizeitheimes

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Rechtsträger für alle wirtschaftlichen und recht­lichen Angelegenheiten des Soldatenfreizeitheimes in Montabaur ist die Katholische Arbeitsgemeinschaft für Soldatenbetreuung e.V. (KAS) mit dem Sitz in Bonn, Hausdorffstr. 151. Die Aufsicht über das Soldatenfreizeitheim obliegt dem Vorstand der KAS e.V.

Zur Wahrnehmung seiner Aufsichtspflichten stehen dem Vorstand der KAS e.V.-zur Verfügung:

a) Die Geschäftsstelle der KAS in Bonn unter der Leitung eines hauptberuflichen Geschäftsführers,

b) die Heimleitung,

c) das Kuratorium. '

Das Soldatenfreizeitheim Montabaur ist eine Betreu­ungseinrichtung im Sinne der KAS-Satzung, die gleich­zeitig auch als Stadthalle der Stadt Montabaur mit­benutzt wird.

Die Mitglieder des Kuratoriums üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus.

Mitglied des Kuratoriums kann jeder unbescholtene Deutsche werden, der sich zur freiheitlich-demokrati­schen Grundordnung im Geiste des Grundgesetzes der

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