Akte 
Sitzung 24. September 1981
Entstehung
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Anlage 2 zur Niederschrift

S A T Z U N G

für das Kuratorium des Soldatenfreizeitheimes Montabaur

-Haus Mons Tabor -

Vorbemerkungen

1) Das Soldatenfreizeitheim ist eine Freizeiteinrichtung für die Soldaten aller Dienstgrade der Bundeswehr und eine Stätte der Begegnung mit der Zivilbevölkerung des Einzugsbereichs.

Das Heim dient den Bürgern der Stadt Montabaur auch gleichzeitig als Stadthalle.

2) Für die Führung des Soldatenfreizeitheimes Montabaur und die Arbeit des Kuratoriums sind folgende Bestimmun­gen und Verträge bindend:

- Satzung der KAS e.V., HausdorffStraße 151, 53oo Bonn 1 eingetragen in das Vereinsregister beim Amtsgericht Bonn am 17.12.1979 unter VR Nr. 2619,

- Mustersatzung für die Kuratorien der Soldatenfreizeit­heime gern. § 19 der Satzung der KAS e.V.,

- die notariellen Vereinbarungen zwischen der Stadt Montabaur und der KAS e.V. vom 22.3.1977, beurkundet von Herrn Notar Dr. Rudolf Schumacher unter den Urkundenrollen Nr. 613 und Nr. 614/1977,

- Erlaß des Bundesministers der Verteidigung - VR III 2 vom 6.1o.l962,

- Erlaß des Bundesministers der Verteidigung - S I 5 - vom 25.4.1966.

3) Die Stadt hat an dem Soldatenfreizeitheim ein Mitbe­nutzungsrecht. Sie nutzt das Heim als Stadthalle.