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Punkt 11/9: - Vorlagen Nrn. 248 a-c -
Beratung und Beschlußfassung über die bauliche Fertigstellung von Teil-Erschließungsanlagen
a) Vorlage Nr. 248a - Beratung und Beschlußfassung über die bauliche Fertigstellung von Teil-Erschließungsanlagen - Bereich Alter Galgen - _
Der Stadtrat beschließt mit 27 Ja-Stimmen:
ig vom .1981 P.V
Unter Hinweis auf die Bestimmungen des Bundesbaugesetzes vom 18.8.1976 und der §§ 7 und 8 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeiträge) in der Stadt Montabaur vom 26.9.1978 stellt der Stadtrat die Fertigstellung der nachstehend aufgeführten Teil-Erschließungsanlagen fest und beschließt, den Aufwand der Herstellung dieser Teil-Einrichtung als Teil-Erschließungsbeiträge zu erheben (Kostenspaltung).
Bezeichnung
Am alten Galgen (Parz. Nr. 88)
einschl. Stichstraße (Parz. Nr. 111)
verlaufend
bis
von
hergestellte
Teil-Einrichtung
Kreisstr. (Staudter Str.) bis Gemarkungsgrenze Staudt
Straßenentwässerung
Straße am alten Galgen - Anfang Parz. Nr. 1o9 113 -
und
Die Straße am alten Galgen und die Stichstraße Nr. 111 bilden ein Erschließungsgebiet (§ 130 Abs. 2 Satz 2 BBauG).
Als Zeitpunkt der Fertigstellung der o.a. Erschließungsanlagen wird der 20. 9. 1981 festgesetzt.
b) Vorlage Nr. 248b - Beratung und Beschlußfassung über die bauliche Fertigstellung von Teil-Erschließungsanlagen - Wagnerstraße -
Der Stadtrat beschließt mit 27 Ja-Stimmen:
Unter Hinweis auf die Bestimmungen des Bundesbaugesetzes vom 18.8.1976 und der §§ 7 und 8 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeiträge) in der Stadt Montabaur vom 26. 9. 1978 stellt der Stadtrat die Fertigstellung nachstehender Teil- Erschließungsanlagen fest und beschließt, den Aufwand der Herstellung dieser Teil-Einrichtung als Teil-Erschließungsbeiträge zu erheben (Kostenspaltung).
Bezeichnung
verlaufend von bis
hergestellte
Teil-Einrichtung
Wagnerstraße
Südstraße bis Ende Parz. Nr. 180
Fahrbahn, Bürgersteig, Straßenentwässerung, Beleuchtung
Als Zeitpunkt der Fertigstellung der o.a. Erschließungsanlage wird der 1.5.1981 festgesetzt.
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ng vom '.1981 P. VIII

