;i lg vom " '.1981
b) Reduzierung der 3-geschossigen Bauweise auf max. 2 Geschosse im Bereich der Grundstücke Nr. 6, 7, 8, 9, 10, 11 und 12 in Flur 39 sowie Zulassung von geneigten Dachflächen
P.ViM
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Der Stadtrat beschließt mit 27 Ja-Stimmen:
Die Änderung des Bebauungsplanes "Himmelfeld I" 2. Abschnitt wird hiermit gern. § 10 BBauG als Satzung beschlossen.
Punkt 11/6: - Vorlage Nr. 245 -
Beratung und Beschlußfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes "Koblenzer Straße" (Sportplatz) gern.
§ 2 Abs. 1 BBauG
a) Aufstellungsbeschluß
b) Zustimmungsbeschluß
c) Beschluß über die Durchführung der Bürgerbeteiligung gern. § 2a Abs. 1 - 3 BBauG
d) Beschluß über die Anhörung der Träger öffentlicher Belange gern. § 2 (5) BBauG
e) Beschluß über die Offenlage gern. § 2a (6) BBauG
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1. Diskussion
1.1 Ratsmitglied Elsner (SPD) plädiert dafür, in dem Bebauungsplan darzustellen, daß die im Plan ausgewiesenen Bäume erhalten werden sollen. Es wird Einvernehmen darüber erzielt, die Vorlage unter a) im letzten Satz nach "Tennisplätze" durch die Worte "und die im Plan dargestellten Bäume" zu ergänzen.
1.2 Ratsmitglied Schweizer (FWG) tritt für seine Fraktion nachhaltig dafür ein, den Bebauungsplan nicht aufzustellen und den Sportplatz zu erhalten. Er begründet dies zunächst mit dem Hinweis, in Montabaur (einschließlich Stadtteile) bestehe ein Defizit an Sportplätzen. Die vorhandenen Sportplätze seien überbelegt.
Anschließend erklärt er unter Hinweis auf Archivmaterial aus dem Jahr 1280, nachdem sich die Stadt verpflichtet hat, den Sportplatz auf Dauer zu erhalten, es gehe auch hier um die Erhaltung eines Stückes "Alt-Montabaur".
1.3 Ratsmitglied Kram (CDU) tritt dem Hinweis auf Defizit an Sportplätzen in ^ Montabaur entgegen und macht auf die erheblichen Anstrengungen der Stadt im Bereich des Sportstättenbaues aufmerksam. Er verweist auf den Neubau eines Sportplatzes im Schul- und Sportzentrum, die mittelfristige Absicht, dort ein Stadion zu bauen, die durchgeführte Renovierung des Sportplatzes in Horressen und die Absicht, auch in Eigendorf ein Angebot für das Fußballspielen zu unterbreiten.
2. Abstimmung:
Der Stadtrat beschließt mit 19 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung:
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ng vom I.1981 P. VIII
a) Für den Bereich des Sport- und Tennisplatzes an der Koblenzer Straße
- Flurstücke Nr. 1784/3, 326/5512 bzw. 1783/4, Flur 5 wird gern. § 2 Abs. 1 BBauG ein Bebauungsplan aufgestellt. Es soll eine mehrgeschossige Bauweise vorgesehen werden (Mietwohnhäuser). Die Tennisplätze und die im Plan dargestellten Bäume sind zu erhalten und als solche auszuweisen.
vom
381 . VHt

