I. Nichtöffentliche Sitzung
Änderung der Tagesordnung:
Auf Frage von Bürgermeister Mangels erheben die Stadtratsmitglieder keine Einwendungen gegen die Tagesordnung der nichtöffentlichen Sitzung. Sie ist damit einstimmig angenommen.
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Punkt 1/1: - Vorlagen Nrn. 232a + b -
Beratung und Beschlußfassung über Grundstücksangelegenheiten
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a) Verkauf von Baugrundstücken im Baugebiet "Himmelfeld I", 2. Abschnitt - Vorlage Nr. 232a -
Der Stadtrat beschließt mit 24 Ja-Stimmen:
Der Stadtrat beschließt, folgende Baugrundstücke im Baugebiet "Himmelfeld I", 2. Bauabschnitt zu veräußern:
1. Das Grundstück Flur 39, Nr. 170 wird an Herrn Josef Sorger, Jahnstr. 83, 5403 Mühlheim-Kärlich 1, verkauft. Der Kaufpreis für die 1 564 qm große Parzelle beträgt 41,-- DM/rrf , mithin 61 124,-- DM. Außerdem müssen der Stadt noch folgende Kosten erstattet werden:
a) einmaliger Kanalanschlußbeitrag
b) Kanalhausanschlußkosten
c) Wasserhausanschlußkosten
d) vorläufiger Baukostenzuschuß (Wasser)
e) Erschließungskosten (Oberflächenentwässerung)
Gesamtkaufpreis: 68 722,32 DM.
4 692,-- DM 359,70 DM 402,31 DM 832,83 DM 1 311,48 DM.
2. Die Parzelle Flur 39, Nr. 174 wird an Herrn Peter Bahl, Orgelsweg,
5431 Großholbach (Bahl's Mühle, Montabaur) verkauft. Der Kaufpreis für das 1 642 nf große Grundstück beträgt ebenfalls 41,-- DM/rrf , mithin 67 322,-- DM. Der Stadt müssen zusätzlich folgende Kosten noch erstattet werden:
a) einmaliger Kanalanschlußbeitrag
b) Kanalhausanschlußkosten
c) Wasserhausanschlußkosten
d) vorläufiger Baukostenzuschuß (Wasser)
e) Erschließungskosten (Oberflächenentwässerung)
Gesamtkaufpreis: 76 327,58 DM.
4 926,— DM 359,70 DM 1 468,63 DM 874,36 DM 1 376,89 DM.
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b) Ankauf des ehemaligen Wasserwirtschaftsamtes - Vorlage Nr. 232b - Anlage 1
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ig vom 1981 . VIII .
ng vom .1981 P. VIii
1. Bürgermeister Mangels weist darauf hin, daß vom Land ursprünglich entsprechend dem Schätzgutachten ein Betrag von 240 000,— DM gefordert worden sei.
Nachdem der Stadtrat den Ankauf und die Anmietung des Gebäudes abgelehnt habe, sei das Gebäude vom Land zum Verkauf freigegeben worden. Dabei hätte sich gezeigt, daß ein dem Schätzgutachten entsprechender Verkaufspreis

