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Unter der Voraussetzung der schriftlichen Erklärung der Stadt - unter Beifügung eines Lageplanes mit eingezeichne Platzbedarf - gegenüber der Kirchengemeinde^ist dieselbe reit, vorläufig die Benutzung des Geländes als Parkplatz dulden.
Ich werde nach Eingang Ihrer entsprechenden Bestätigung Ihnen den Beschluß des Verwaltungsrates mitteilen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
5g vom
*1981
P.VNL-
ig vom 1981
ng vom .1981 P. VIii
vom

