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Bei einem freien Verkauf der Grundstücke wurde auf die Möglichkeit der Grundstücksspekulation und/oder der Verhinderung der gewollten kurz- oder zumindest mittelfristigen Bebauung hinge- wiesen.
Die Grundstücksspekulation kann weitgehend über den Grundstückspreis ausgeschlossen werden. Der Aufschlag auf die Umlegungspreise dürfte aber nach Auffassung der Verwaltung 50 % nicht übersteigen, weil sonst der Absatz der Grundstücke als Vermögensanlage in direkte Konkurrenz mit einer Vielzahl kleinerer Privatbaugrundstücke tritt, die allgemein besser angenommen werden, und die Stadt Gefahr läuft, ungewollt als Preistreiber aufzutreten.
Das Argument der Bebauungsblockade kann nicht ohne weiteres von der Hand gewiesen werden. Es wäre aber abzuwägen, ob sie angesichts der finanziellen Einbußen, die die Stadt bei Beibehaltung des bisherigen Verkaufsverfahrens dadurch erleidet, daß die Selbstkosten für die Grundstücke dauernd steigen und die Einnahmen als Finanzierungsmittel des Vermögenshaushaltes nicht zur Verfügung stehen, dies für 3 oder 4 Grundstücke in Kauf nehmen will. Für die übrigen Grundstücke sollte eine Bebauungsplanänderung dergestalt in Erwägung gezogen werden, daß die Grundstücke geteilt, die überbaubaren Flächen angepaßt und die Zufahrt), zu den Grundstücken gesichert werden.
f Man greis J Bürgermeister

