Akte 
Sitzung 16. Juni 1981
Entstehung
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cj Im Bereich der Tonnerrestr. könnten leerte Maßnahmen zur Geschwindigkeits­begrenzung getroffen werden, da es sich um eine innerörtiiehe Strafe handele, in der ohnehin die Geschwindigkeitsbegrenzung "50 km/h" geite.

dl Die Anlegung einer Raitebucht für Busse sei nicht möglich.

el Die Anlegung eines Fußgängerüberweges mit Druckampei auf der Limburger Str. anstelle der bisher geplanten Unterführung der Limburger Str. könne aus verkehrstechnischen Gründen nicht erfolgen. Dies hätten die Gutachten der Fachbehdrden ("Anlagen 6 + 71 belegt.

Weiterhin erklärt er, nach dem jetzigen Stand der Dinge sei eine Durch­führung der Baumaßnahme "Fußgängerunterführung in der Limburger Str." im Jahr 1981 nicht zu realisieren, weil die erforderlichen Landesmittei nicht bereitstünden. Fr hoffe auf eine Durchführung der Maßnahme im Jahr 1982.

2. Im Verlauf der Diskussion ergeben sich unterschiedliche Auffassungen zu der Frage, ob ein Fußgängerüberweg auf der Limburger Str. angebracht werden kann. Sprecher von SPD- und FWG-Fraktion und Fatsmitgiied Kochern sprechen sich für einen Fußgängerüberweg mit Druckampei aus. Dabei werden indes unterschiedliche Standpunkte zu der Frage vertreten, ob es sich dabei um eine Alternative zu der Unterführung der Limburger Str. handeln soll, oder lediglich um eine Über- gangsiösung.

Die Notwendigkeit eines Fußgängerüberweges wird mit dem Rinweis begründet, daß die Fußgänger, die die Limburger Str. übergueren müssen, sich in einer akuten Gefahr befinden. Es wird auf die zunehmende Bebauung des Rimmeifeides und das hohe Verkehrsaufkommen auf der Limburger Str. hingewiesen.

Die Auffassung, bei dem Fußgängerüberweg solle es sich um eine Alternative zur Unterführung handeln, wird mit dem Rinweis begründet, daß eine Straßenunterführung von Fußgängern nach aller Erfahrung nicht angenommen wird.

Fatsmitgiied Dr. Rütte (CDU! erklärt für die Mehrheit seiner Fraktion (Ausnahme: Fatsmitgiied Kramf, man sei gegen die Anlegung eines Fußgängerüberweges aus folgenden Gründen:

a! Ein Fußgängerüberweg auf einer Fahrbahn mit einer Breite von 3-4 Spuren bedeute für die Fußgänger eine Gefahr. Dies sei nur vertretbar, wenn in der Mitte der Fahrbahn eine "Fußgängerinsei" angelegt werde.

b! Man sieht, ebenso wie die Fachbehörden, die Gefahr, daß es wegen der Druckampei zu "Fückstaus" auf der Limburger Str. kommt, die bis auf die B 49 reichen und die Gefahr von Auffahrunfäiien verursachen können.

c! Man sieht keine Chance, gegen den erklärten Willen der Fachbehörden die

Maßnahme durchzusetzen, weil dies nicht in der Zuständigkeit des Stadtrates liege.

3. Auf Anregung von Fatsmitgiied Dr. Rütte (CDU! erhält die Verwaltung den Auftrag, bei der Stadtverwaltung Koblenz nach den Erfahrungen zu fragen, die mit der Anlegung eines Fußgängerüberweges auf der Trierer Str. in Röhe der Kiosterbrauerei

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