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Flur 20, Nr. 3332,
bebauter Hofraum Eiisabethenstr. 12
111
gm
von dem Grundstück Flur 20, Nr. 3331, eine noch zu vermessende Teiifiäche von ca.
55
gm
Der Kaufpreis beträgt 66 OOO,— DM. Sämtliche Nebenkosten trägt der Erwerber.
Der auf dem Teiigrundstück Nr. 3331 stehende Schuppen ist abzureißen. Die Teiifiäche ist von jeder Bebauung freizuhaiten. Das Bebauungsverbot ist durch Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit zugunsten der Stadt im Grundbuch zu sichern.
Das Gebäude ist ais Kulturdenkmal zu erhalten und zu unterhalten. Nutzungs- änderungen, An-, Mn- und Ausbauten dürfen nur im Einvernehmen mit dem Landesamt für Denkmalspflege und der Stadt durchgeführt werden.
ej Vorlage Nr. 228e - Verkauf eines Baugrundstückes in Montabaur, Baugebiet "Bimmeifeid 1", 2. Bauabschnitt
Der Stadtrat faßt mit 24 Ja-Stimmen folgenden Beschluß;
Der Stadtrat beschließt, das Baugrundstück in Montabaur, Flur 39, Nr. 154 = 1.944 gm an Herrn Willi Binscheid, Fiamchen 60, 4420 Großfeid, zu verkaufen.
Der Kaufpreis für das Grundstück beträgt 41,— DM/gm, mithin 79.704,— DM. Außerdem müssen der Stadt noch folgende Kosten erstattet werden.
1. einmaliger Kanaianschiußbeitrag
2. Kanalhausanschiußkosten
3. vorläufiger Baukostenzuschuß fWasserJ
4. Wasserhausanschlußkosten
5. Erschiießungskosten
5.832,— DM 298,23 DM 1.035,18 DM 325,77 DM 1.630,13 DM.
Der Gesamtbetrag von 88.825,31 DM ist fällig und zahlbar innerhalb eines Monats nach Abschluß des notariellen Vertrages. Im übrigen wird das Grundstück zu den für städtische Baugrundstücke allgemein üblichen Bedingungen fBebauungsver- pfiichtung, Fückübertragungsrecht, Nachentschädigung usw.1 verkauft.
fl Vorlage Nr. 228f - Ankauf von Straßengeiände in Montabaur-Elgendorf
Der Stadtrat faßt mit 24 Ja-Stimmen folgenden Beschluß;
Der Stadtrat beschließt, von den Eheleuten Bernhard und Cäcilia Winkenbach, Montabaur-Elgendorf, die in der Gemarkung Eigendorf gelegene Straßenparzeiie Flur 13, Nr. 52/1 zu erwerben.
Der Kaufpreis für die 9 gm große Parzelle beträgt 35,— DM/gm, mithin 315,— DM. Er ist fällig und zahlbar sofort nach der Eigentumsumschreibung im Grundbuch. Die aus dem notariellen Vertragsgeschäft entstehenden Nebenkosten gehen zu Lasten der Stadt Montabaur.
gl Anlage Nr. 2 - Weiterer Verkauf von Baugrundstücken im Baugebiet "Bimmeifeid 1", 2. Abschnitt
1. Die Verwaltung verweist auf den aus Anlage Nr. 2 ersichtlichen Sachverhalt.
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ng vom ' '.1981
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