Josef Müller Jahnstr. 5
An die
Stadtverwaltung Montabaur 5430 Montabaur
Anlage 7 zur Niederschrift
Montabaur,,den 21. April 1981
P<
ig vom .1981 P.Vül
Betr.: Änderung des Bebauungsplanes "Auf dem oberen und unteren^,!
Wassergraben" sKM
Bezug: Beschluß des Stadtrates vom 26.3.1981
gegen den obigen Beschluß, wonach L 93/^^ Flur 54, an der Koblenzer
Hiermit erhebe ich Einspruch die Baugrundstücke Nr. 91 und.
Straße zusammengelegt wurden, damit dort ein Doppelmehrfamilienhaus errichtet werden kann.
Begründung:
1. ) Mein Hausgrundstück grenzt südlich zum Teil an die an
fangs genannten Grundstücke.
2. ) Hier ist ein reines Siedlungsgebiet.
3. ) Mehrfamilienhäuser waren nicht vorgesehen.
4. ) das Wohnhaus von Herrn Brach mit 7 Wohnungen hätte schon
vom Stadtbauamt nicht in der Größe genehmigt werden dürfen^ 3.) Anscheinend handelt es sich hier um Spekulationsgeschäfte . oder um eine reine Geldanlage, weil kein Hauseigentümer darin wohnt. In dem oben vorgesehenen weiteren Doppelmehrfamilienhaus wird dies ebenso sein.
6. ) Von Sonderbaugenehmigungen habe ich wirklich die Nase vollj
Mein westlicher Nqchbar - Doppelhaus - , ehemalig von Ernst Gäfgen erbaut, jetziger Besitzer ist Lehrerehepaar Hahn. Dieselben lieben es abgeschirmt wie im Busch zu wohnen. Für uns eine Tatdache, daß wir von Südwest bis Sonnenuntergang fast keine Sonne mehr haben. ,
7. ) Es ist einfach unmöglich ohne die Anlieger zu hören, eine '
solche Entscheidung für ein Doppelmehrfamilienhaus am ,
grünen Tisch zu treffen, die andere schädigt.
8. ) Ich bitte daher um eine Ortsbesichtigung, da kann man
es ganz klar sehen, wer die Geschädigten sind
E-ü
vom
) vonß
981
Vlii
9 vom 1981
"9 vom .1981 VIII
Mit freundlichen Grüßen
/
vom 381 . V)[)
A

