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zwischen dem Sanierungsträger der Stadt Montabaur
der Pianungsgruppe Bad Homburg, Zweigniederlassung der Gesellschaft für Landeskultur GmbH, Schwedenpfad 2, 6380 Bad Homburg v.d.H.
- vertreten durch Frau Dipl.-Ing. Doris Friedsam, dienstliche Anschrift wie vor -
der Verbandsgemeinde Montabaur
- vertreten durch den I. Beigeordneten Herrn Reusch
und der Stadt Montabaur
- vertreten durch Herrn Bürgermeister Mangels
§ I
1. Durch notariellen Vertrag vom _ hat der Sanierungs-
' träger folgende Miteigentumsanteile an dem Grundstück Nr.
341/8 in der Flur 44 der Gemarkung Montabaur übertragen
auf die Stadt Montabaur 207/1000
auf die Verbandsge/peinde Montabaur 646/1 000.
Durch Anschlußvertrag mit Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung vom _ haben sich die Beteiligten verpflichtet,
auf dem o.g. Grundbesitz ein Wohnungseigentumsobjekt, das dem Bebauungspian Montabaur "Altstadt I", 1. Änderung entspricht, bestehend aus
a) einer Tiefgarage im Eigentum der Stadt Montabaur,
b) einem Rathausgebäude im wesentlichen ab dem 1. Obergeschoß im Eigentum der Verbandsgemeinde Montabaur und
c) neun Ladenlokalen im Erdgeschoß im Eigentum des Sanierungsträgers
zu errichten.
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B^j^vird in zwei Abschnitten durchgeführt.
a) Die Stadt Montabaur baut das Kellergeschoß, in dem sich im wesentlichen eine öffentliche Tiefgarage befindet. Gleichzeitig werden die Gründungsbauteile für die Oberge- schossedes Gebäudes und ein Technikraum mitgebaut.
Die Stadt finanziert diesen Bauabschnitt zunächst voll.
b) Darauf aufbauend übernimmt die Verbandsgemeinde Montabaur die Weiterführung des Bauwerkes.
Die Kosten der dem Rathausbau dienenden Sonderbauteile im Tiefgaragenbereich belaufen sich auf ca. 280.000,-- DM. Sie werden von der Verbandsgemeinde übernommen und nach Vorlage der durch das bauleitende Büro Petry geprüften Rechnungen der Stadt Montabaur unverzüglich erstattet.
§ 2
1. Die Verbandsgemetnde und die Stadt Montabaur verpflichten sich, das Gesamtbauwerk nach den vorliegenden zwischen den Beteiligten abgestimmten Plänen und Baubeschreibungen des Architekten Professor Harald Deilmann, Münster, den einschlägigen DiN-Vot Schriften und den anerkannten Regeln der Baukunst zu errichten.
Die Bauleitung für das gesamte Bauwerk liegt beim Büro Petry, Köln - Montabaur.
Die Verbandsgemeinde wickeit die Baumaßnahme zunächst ab Erdgeschoß über ihren Haushalt ab.
Für die Ladenlokale im Erdgeschoß bezieht sich diese Verpflich tung insbesondere auf folgende Leistungen:
a) Rohbau einschließlich Erschließung und Gründung, Dach und Blitzschutz (anteilig)
b) Versorgungsanschlüsse Heizung, Sanitär, Elektro
c) Entsorgungsanschlüsse
d) Energiebereitstellung Strom und Heizung.
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Aniage 5 zur Niederschrift

