Verbandsgremeindeverwaitung'
Anl age 3 zur Nj.ederschrj.ft
Montabaur, 21. Mai 1981
ig vorn .1981 P.VM ^
Ergänzung zur Vorlage Nr. 208 b der Stadtratsitzung am 21. Mai 1981
Betr.: Abschluß eines rreu^ändarvertrages mit der Gesellschaft für Kommunalbetreuung GmbH fGfKJ, Bad Homburg
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1. in der Präambel wird der letzte Absatz gestrichen und durch folgenden
Wortlaut ersetzt:
"Der Banierungsträger wird seine Betreuungsaufgaben nach Erfordernis und Vereinbarung in Montabaur wahrnehmen."
2. § 3 Abs. 1 wird um die Ziff. 1.17 erweitert mit dem Text:
"Mitwirkung bei der Erschließung des Banierungsgebietes einschließlich Überwachung und Abrechnung ohne technische Leistungen."
3. Ln § 10 Abs. 2 wird die Ziff. 4 ersatzlos gestrichen.
4. § 14 Abs. 6 wird durch folgenden Zusatz ergänzt:
"Bollten sich bei der endgültigen Gebührenbemessung Meinungsverschiedenheiten ergeben, so unterwerfen sich die Vertragsparteien dem Bchieds- spruch der Bezirksregierung Koblenz."
5. § 15 Abs. 1 erhält folgende neue Fassung:
"Die Vertragspartner gehen davon aus, daß die Durchführung des Vertrages am 1. Juni 1981 beginnen soll und nach einer Laufzeit von 4 Jahren am 30. Juni 1985 beendet sein wird."
Außerdem wird ein neuer Abs. 2 mit folgendem Text eingefügt:
"Der Banierungsträger fGfKj tritt ab 1. Juni 1981 in den Vertrag zwischen der GfL, der Btadt Montabaur und der Verbandsgemeinde Montabaur über die Koordinierung und Abwicklung des Rathauserweiterungsbaues ein. Er übernimmt an Btelle der GfL alle Rechte undPfiichten aus diesem Vertrag."
Alter Abs. 2 wird neuer Abs. 3
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