- 17 -
Punkt LT/14: Beratung und Beschlußfassung über den Abschluß eines Mietvertrages zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und der Stadt Montabaur über die Anmietung des ehemaligen Wasserwirtschafts- amtes als "Haus der Jugend" - Anlage 12 -
1. Stellungnahmen der Fraktionen
1.1 Für die EPD-Fraktion erklärt Ratsmitglied Friemei, ihre Fraktion habe der Anmietung des Hauses grundsätzlich fwenn auch mit starken Bedenken! zugestimmt. Allerdings sei man der Auffassung, daß ein auf der Grundlage des vorgelegten Mietvertrages betriebenes Jugendzentrum nicht funktionsfähig wäre, weil
a! eine Grundschulkiasse in diesem Gebäude bleiben soll, bl Veränderungen des Gebäudes nach Rückgang in den Besitz des Landes später wieder rückgängig gemacht werden müßten, was Auswirkungen auf die Hinrichtung des Hauses habe und c! die Frage der Trägerschaft noch nicht geklärt sei.
Die SPD-Fraktion halte es für unverantwortlich, 70 000,— DM für ein Provisorium aufzuwenden. Überdies bilde eine provisorische Dnterbringung eines "Hauses der Jugend" in dem Gebäude des ehemaligen Wässerwirtschaftsamtes unter den Bedingungen des Mietvertrages eine Gefahr für das Projekt "Haus der Jugend" schlechthin. Bei einem Scheitern aufgrund der unzureichenden räumlichen Verhältnisse könnte dies als Argumentationshilfe für die Gegner des Projektes dienen. Ratsmitgiied Friemei unterstreicht, daß sich die SPD-Fraktion, wenn sie gegen den Mietvertrag stimme, keinesfalls gegen ein "Haus der Jugend" in Montabaur ausspreche. Sie erinnert an die grundsätzliche Haltung ihrer Fraktion, wonach der Ankauf des Gebäudes die wesentlich sinnvollere Lösung gewesen wäre.
1.2 Ratsmitglied Schweizer fFiVGj erklärt, die Einstellung seiner Fraktion zu dem "Haus der Jugend" in Montabaur sei unverändert. Man sei grundsätzlich für ein Haus der Jugend, allerdings nicht, wenn es alleine von der Stadt finanziert werden müsse. Ratsmitgiied Schweizer weist darauf hin, daß bislang die Frage der Trägerschaft- nicht endgültig geklärt werden konnte. Hr sehe die Gefahr, daß ein Beginn des Projektes in der Trägerschaft der Stadt Montahaur dazu führen könnte, daß die potentiellen freien Träger später nicht bereit sind, diese Aufgabe zu übernehmen.
1.3 Ratsmitgiied Dr. Hütte fCDUj erklärt, innerhalb seiner Fraktion gäbe es zu diesem Fragenkomplex geteilte Auffassungen. Eine Gruppe seiner Frak- tionsmitgiieder sei der Auffassung, daß eine Anmietung im jetzigen Zeitpunkt untunlich wäre, weil die Frage der Trägerschaft nicht geklärt sei und die Gefahr bestehe, daß bei evtl. Mißerfolgen in der Anfangsphase die Neigung der Kirchen, die freie Trägerschaft zu übernehmen, schwinden könnte. Ein Teil der Fraktionsmitglieder sei indes der Auffassung, man stehe bei der Jugend im Wort und könne eine weitere Verzögerung um 1 Jahr nicht vertreten. Daher solle man - ungeachtet der Risiken - das Gebäude jetzt anmieten und vorübergehend das "Haus der Jugend" in kommunaler Trägerschaft betreiben.
2. Bürgermeister Mangels schlägt folgenden Beschluß vor:
Der vorliegende Mietvertrag CAniage 13! wird abgelehnt. Die Verwaltung wird beauftragt, sich zur Gründung eines "Hauses der Jugend" um einen freien Träger zu bemühen, der in einem noch bereitzusteiienden Gebäude ein Jugendzentrum betreibt.
ig vom .1981
i i -
.vrj-j
! vom 981 i
vinl
, VIII
ng vom .1981 P. VIii
vom
381
.V!!!
- Iß -

