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Der Jagdpachtvertray vom 6.4.1977 zwischen der Stadt Hontabaur und Herrn Herbert Bach über den Jagdbezirk Stadtwaid Hontabaur V wird zum 31.3.1932 vorzeitig und in beiderseitigem Hinvernehmen gelöst unter der Bedingung, daß Herr Bach die Kosten der Verpachtungsausschreibung trägt, wenn der ab 1.4.1932 erzielte Pachtpreis geringer ist ais der bisher gezahlte. Für den Fall der Heuverpachtung zu einem geringeren Pachtpreis verzichtet die Stadt auf die Zahlung des Differenzbetrages.
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11981
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Patsmitgiied König fCDSj hat wegen Vorliegen von Sonderinteresse gern. § 22 OemO an der Beratung und Beschlußfassung nicht teilgenommen und den Sitzungssaal verlassen.
Punkt Z/5; - Vorlage Hr. 210 - Anlage Hr. 4
Beratung und Beschlußfassung über den Antrag der Schützengesellschaft "St. Sebastianus" fGrundstücksangeiegenheit und Erschiießungskosten!
1. Diskussion
Patsmitgiied Kram fCDDj verweist auf die engagierte Jugendarbeit der Schützen- geseiischaft und auf ihre überregionalen Erfolge. Unter diesem Aspekt schlägt er vor, die Schützengeseiischaft nicht schlechter zu stellen als den Tennisclub und beantragt, daß die Stadt die Erschiießungskosten übernimmt. Zm übrigen solle das Grundstück kostenlos im Hege der Einräumung eines Erbbaurechtes auf 99 Jahre der Schützengeseiischaft zur Verfügung gestellt werden. Der Erbbauzins solle 100,— DH betragen.
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Patsmitgiied Hidner fSPDJ erklärt, seine Fraktion stimme der kostenlosen Grundstücksübertragung im Hege der Einräumung eines Erbbaurechtes auf 99 Jahre zu.
Der Erbbauzins von 100,— DH soll jedoch evtl, erhöht werden. Unter dem Gesichtspunkt der Haushaitsiage sei man jedoch strikt dagegen, die Erschiießungskosten zu übernehmen. Außerdem sei die SPD-Fraktion gegen die Gewährung des von der Schützengeseiischaft ins Auge gefaßten Zuschusses der Stadt in Höhe von 50 OOO,— DH. Zm übrigen solle die Entscheidung über die Einräumung des Erbbaurechtes unter der aufschiebenden Bedingung der verbindlichen Zuschußgewährung an den Schützenverein aus Hittein des Goldenen Planes ergehen.
Patsmitgiied Schweizer fFHGl erklärt, seine Fraktion sei der Auffassung, neben der kostenlosen Einräumung des Erbbaurechtes auf 99 Jahre zu einem Zins von 100,— DH/Jahr solle die Stadt die Erschiießungskosten übernehmen. Er verweist auf die Hotwendigkeit, den Verein zu fördern, und die Bereitstellung von Sportstätten für andere Vereine fTennisaniage, TuSJ.
2. Patsmitgiied Hidner fSPDJ beantragt eine Einzelabstimmung über die einzelnen zur Entscheidung anstehenden Fragen. Diesem Antrag wird stattgegeben.
3. Zuschnitt des Grundstückes
Es besteht Übereinstimmung, daß der Grundstückszuschnitt laut Anlage 4 beigefügtem Lagepian nicht akzeptiert werden kann. Die gelb umrandete Fläche, ' die die Schützengeseiischaft nun nicht in Anspruch nehmen will, wäre für die
}i Stadt völlig wertlos. Stattdessen soll die Reduktion der Grundstücksfiäche
c dadurch erreicht werden, daß die Grundstücksbreite verringert wird.
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