Akte 
Sitzung 26. März 1981
Entstehung
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Anlage 8 zur Niederschrift

RICHTLINIEN

zur Durchführung des Wettbewerbs "Unsere Stadt soll schöner werden"

1. Ziel und Aufgaben:

Der Wettbewerb soll die Initiative der Einwohner und Bürger zur Pflege, Gestaltung und Verschönerung ihrer Gebäude, baulichen Anlagen und Grünflächen anregen und fördern. Durch den Wettbewerb sollen besondere Maßnahmen, die zur Stadtverschönerung und Umweltverbesserung beitragen, bewertet und prämiiert werden.

2. Teilnehmerkreis:

Teilnehmer des Wettbewerbs können Eigentümer oder Mieter von Grundstücken in der Innenstadt und den Stadtteilen sein. Die Anmeldung zur Teilnahme erfolgt durch formloses Schreiben bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur.

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3. Bewertungskommission:

Zur Ermittlung der Preisträger wird eine Bewertungskommission gebildet. Die Kommission besteht aus fünf durch den Stadtrat der Stadt Montabaur gewählten Mitgliedern.

4. Bewertungszeitraum:

Die Bewertung stadtverschönernder Maßnahmen wird jährlich in der Zeit vom 1. 5. - 30. 6. durch die Bewertungskommission durchgeführt.

5. Bewertungskriterien:

Die Bewertung von Maßnahmen wird durch die Kommission unter Verwendung eines Bewertungsbogens im Punktesystem vorgenommen, der die nachfolgenden Bewertungs­kriterien enthält:

a) Gebäude und bauliche Anlagen:

Bewertungsobjekte sind Wohn- und Wirtschaftsgebäude, Industrieanlagen, Gewerbe­betriebe, Höfe, Zuwegungen und Zäune.

Die Bewertung berücksichtigt im einzelnen folgende Merkmale:

- Gestaltung der Gebäude und baulichen Anlagen unter Berücksichtigung von Form, Material und Farbgebung

- Pflegezustand der Gebäude und baulichen Anlagen

- Anpassung an das Gesamtbild der Stadt

- Berücksichtigung historischer Gegebenheiten

- Berücksichtigung von Festlegungen der Bebauungspläne

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